Original von skask
Vielleicht hilft dir, daß direkt nach dem Ortsschild nur geblitzt werden darf, wenn die Geschwindigkeit vorher schon herabgesetzt war. Ansonsten ist ein Abstand von 150m zum Ortsschild einzuhalten.
Genauso sieht"s aus. Hatte unlängst einen Fall bzgl. einer fest installierten Radarfalle in 100m Abstand zum Ortseingang (ohne vorherige Geschw.red.). Ergebnis: Anlage durfte auf Kosten der Steuerzahler wieder demontiert und 50m weiter gen Ortsmitte verfrachtet werden
Die Bemessung am Threadstart stimmt aber nicht. Der Führerschein verabschiedet sich ab einer innerörtlichen Übertretung von 31 km/h bzw. zwei Übertrerungen von mind. 26 km/h binnen 2 Jahren. Eine Ersatzstrafe in Form einer vielfachen Geldleistung kann richterlich gegebenenfalls dann festgesetzt werden, wenn der Führerscheinentzug unmittelbare Konsequenzen auf die Möglichkeit der Berufsausübung hat (z.B. bei Lkw-Fahrer, Handelsvertreter etc.).