Das eine ist die Hersteller-Garantie auf die Neuware. Beläuft sich auf 2 Jahre und das andere ist die Service-Garantieleistung, die bei Rolex 1 Jahr beträgt.
Unabhängig davon ob einer seine Vintage-Uhren zur Revision abgibt, erhält er die Jahresgarantie auf die Serviceleistung und wenn einer eine gebrauchte Uhr erwirbt, wo noch ein Rest der Hersteller-Garantie besteht, kann es Probleme geben, da er nicht der Erstkäufer ist. In der Regel bekommt der Zweitbesitzer aber den Hersteller-Garantieanspruch.
Muss eine Uhr wärend des Zeitraumes der Hersteller-Garantie zu einer Garantiebearbeitung, Teilreparatur, wie auch immer, erhöht sich die Garantie nicht automatisch um 1 Jahr, es sei den es liegt eine komplette Revision oder ein Werktausch vor, dann sollte man sich tunlichst die Garantieverlängerung um dieses 1-e Jahr bescheinigen lassen. Vom Hersteller!
Eine Gute Zeit wünscht. . .
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Thema: Servicierung
Hybrid-Darstellung
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10.03.2004, 12:33 #1AndreasGast
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