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Thema: Servicierung

  1. #1
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    Servicierung

    hi!

    ich hab da mal ne frage: wie wir ja wissen hat ne neue uhr 1 Jahr garantie, die sich nach dem service ja wieder um 1 jahr verlängert.

    was is nu wenn ich sie nicht alle jahre fein zum service ausführe, sondern einfach ne gebrauchte erwerbe, die noch nie serviciert wurde.
    ist das dann wieder 1 jahr nach dem service???
    mfg Christoph

  2. #2
    Mil-Sub Avatar von Barnabas
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    müsste ja wohl... denn die garantie bezieht sich ja auf die leistung, die rolex im service erbracht hat, von daher sollte es wohl völlig unerheblich sein, ob du auch der erstbesitzer bist...
    LG,
    Markus
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  3. #3
    Yacht-Master Avatar von Red_Sub69
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    Aber die Garantie beim Neukauf ist doch jetzt 2 Jahre!?!

    Gruß,

    Christian

  4. #4
    Geprüftes Mitglied Avatar von Maga
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    Nach ner Revision bei Rolex bekommt man 1 Jahr Garantie auf die revisionierte Uhr, egal wie alt.

    Also ich habe es bei einer DJ aus 1970 die im Jan 04 in Köln war auch erhalten.

    Vielleicht weiß jemand noch mehr.

    Die Garantie ab Neukauf beträgt zwei Jahre. D.h. erwerbe ich eine Uhr gebraucht, habe ich bis zum Ablauf der zwei Jahre nach Neukaufdatum noch volle Garantie des Herstellers.
    Ich bin immer für Sie da
    Markus

    "Ein Auto ist erst dann schnell genug, wenn man morgens davor steht und Angst hat es aufzuschließen" Walter Röhrl

  5. #5
    Andreas
    Gast
    Das eine ist die Hersteller-Garantie auf die Neuware. Beläuft sich auf 2 Jahre und das andere ist die Service-Garantieleistung, die bei Rolex 1 Jahr beträgt.
    Unabhängig davon ob einer seine Vintage-Uhren zur Revision abgibt, erhält er die Jahresgarantie auf die Serviceleistung und wenn einer eine gebrauchte Uhr erwirbt, wo noch ein Rest der Hersteller-Garantie besteht, kann es Probleme geben, da er nicht der Erstkäufer ist. In der Regel bekommt der Zweitbesitzer aber den Hersteller-Garantieanspruch.

    Muss eine Uhr wärend des Zeitraumes der Hersteller-Garantie zu einer Garantiebearbeitung, Teilreparatur, wie auch immer, erhöht sich die Garantie nicht automatisch um 1 Jahr, es sei den es liegt eine komplette Revision oder ein Werktausch vor, dann sollte man sich tunlichst die Garantieverlängerung um dieses 1-e Jahr bescheinigen lassen. Vom Hersteller!

    Eine Gute Zeit wünscht. . .

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