Nach Werksvorschrift sind die Luftsäcke für eine garantierte Lebensdauer von 15 Jahren getestet und ausgelegt - in der Praxis halten die Dinger länger.

Deine Werkstatt hält sich an die Vorschriften von MB - das müssen die ja auch.

Dem Tüv ist 1.) wurscht und 2.) nicht nachprüfbar (die müssen die Dinger ausbauen und den BarCode entschlüsseln)

==> lass die Dinger wie sie sind, mach Deinen TÜV und gut is

Gruß

hpl