1. ich kenn mich da überhaupt nicht aus

2. wenn man keinen AB hat ist das sicherlich dem tüv wurscht

3. wenn man aber einen hat, kann ich mir schon vorstellen, dass man notwendigerweise zu ersetzende teile aus tauschen muß (ein anruf schafft hier sicherlich klarheit ). wobei ich aber nicht glaube, dass im gesetzestext auf sowas technisches wie einem AB eingegangen wird.