Liebe Freunde,

der BGH hat heute seine Entscheidung veröffentlicht, nach welcher Rolex nicht wettbewerbswidrig gehandelt hat, als sie zwar in einer Anzeige mit einer GMT-Master II geworben haben, diese aber bei mehreren Konzessionären in Hamburg nicht vorrätig war... Ein Kaffeeunternehmen, das auch Armbanduhren anbietet, sah sich im Wettbewerb behindert und hatte geklagt, weil man nicht mit einer Uhr werben dürfe, wenn diese aber nicht einmal zur Ansicht bei den Konzessionären vorrätig liege.

Hier das Urteil auf der Seite des BGH.

Viel Spaß damit-
Nico