Hallo!Original von Bausparer ...Ich darf die Uhr behalten, soll diese erst mal nicht verkaufen und wenn, dann den neuen Besitzer melden. Lt. dem wirklich netten Beamten wurde mir aber zugesichert, das die Uhr nicht mehr eingezogen werden kann, bzw. wird.
Glückwunsch zum (Vorerst?) guten Ausgang.
Für mich klingt es so, als wenn dem Täter der Diebstahl Deiner Uhr derzeit einfach nicht nachgewiesen werden kann bzw. die Uhr keinem seiner Tatorte zugeordnet werden konnte, weil der Besitzer sich z.B. keine Seriennummer o.ä. notiert hatte. Deswegen auch der Hinweis mit der Weiterveräußerung.
Aus eigener Erfahrung kenne ich es nur so, dass Gegenstände, die nachweislich aus einer Straftat stammen bzw. einer konkreten Tat zugeordnet werden können, auch bei gutgläubigem Erwerb ausnahmslos sichergestellt werden.
Auch wenn es sich (wie hier letzte Woche geschehen) um Navigationsgeräte handelt, die bereits vor ca. 2 Jahren aus einem Autohaus gestohlen wurden und deren jetziger Wert irgendwo bei EUR 200,- liegt.
Aber: Andere (Bundes-) Länder, andere Sitten; ich drücke jedenfalls die Daumen!
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Thema: Uhr war gestohlen
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21.09.2007, 12:38 #40
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Torsten.
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