Original von Big Ben
Habe zufallig mit einem Anwalt gesprochen, dieser meinte wenn der Erwerb "gutgläubig" war besteht die Chance die Uhr zu behalten.

Natürlich muss die Uhr zu einem normalen Markwert gekauft worden sein

Also ab zum Anwalt

Alex

hallo,

das habe ich so auch noch nie gehört.
kann ich auch nicht glauben.

marc-detlef