hallo,
soweit mir bekannt :

Widerrufsbelehrung gem. Fern Abs.Gesetz

Sie können Ihre Vertragserklärung

innerhalb von einem Monat !!!!

ohne Angabe von Gründen in Textform auf einem Dauerhaften Datenträger ( z.B. Brief,Fax ) [oder durch Rücksendung der Sache,] widerrufen.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren [und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben] .
[Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre zurückzuführen ist.
Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.


Gruß christian