Original von cardealer
Original von Rolifan
Insbesondere folgende Verträge sind nicht Gegenstand der Regelungen des Fernabsatzgesetz:

-Verträge im Rahmen von Kleinanzeigenbörsen
-Verträge im Rahmen von Internet-Auktionen
-Fernunterrichtverträge
-Time-Sharing-Verträge
Verträge über Finanzdienstleistungen

LG
Manuel
es war aber ein Händler
...folge dem weißen Kaninchen - Anfangspost: "ein bekannter eBay-Händler" - wo ist eigentlich Dein Problem Nicolas?

- von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch machen
- Uhr zu LP kaufen
- fertig