hallo Alexis

was ist eine gebrauchte Uhr ? wodurch wird das Teil zu einer gebrauchten Uhr ? dadurch das die Uhr einen Tag, 365 Tage oder 1200 Tage nach Ersterwerb bei Schweizer Konzi hinter sich hat ?

oder dadurch dass, die Uhr getragen und ein Stück gebraucht / von der Gesamtlebensdauer verbraucht wurde ?

also,
den Verbrauch in der Schweiz, den brauchst Du nicht versteuern aber den Gebrauchswert bezogen auf die Restlebensdauer

wie geht das real, im richtigen Leben
der Kaufpreis ist der Wert, der versteuert werden muß
Listenpreis 5000 bei Konzi Schweiz und 5000 bezahlt, an Grenze 5000 - Steuer Schweiz + Steuer Einfuhr EU / BRD Differenz zahlen, aber Vorsicht der eine gibt zurück, der andere hält die Hand auf, dat mit der Differenz geht m.E. nur über Spediteur
Listenpreis 5000 bezahlt 6000 mit Rechnung, an Grenze spiel wie oben aber auf 6000 Basis
Listenpreis 5000 bezahlt 4000 mit Rechnung, an Grenze spiel wie oben auf 4000 Basis

keine Rechnung kein Geld zurück aus Schweiz, bei Einfuhr Basis Schätzung / Gutachten

aber:

da wir jetzt so lange über diesen Schwachsinn diskutieren mal folgende Annahme:
es gibt in jedem Land Freibeträge bis zu deren Wert man über die Grenze bringen darf, weiss kenne die Zollbestimmungen von Übertritten Schweiz nach Deutschland nicht, Annahme 400 Euro
Achtung: auch für Waren bis 400 Euro gilt Deklarations- / Vorzeigepflicht
Modell: Sachverhaltgestaltung mit Abgabenoptimierung
kaufe gebrauchte Uhr ohne Band mit Rechnung für 2500, kaufe Band mit Rechnung für 400, verzolle auf Basis 2500, Achtung Sachverhaltgestalltung könnte als vorsätzliche Versuch der Steuerhinterziehung ausgelegt werden, ist besser Zeit dazwischen zu bringen und nicht unbedingt kalt lächelnd beides bei Zoll auf Theke knallen, kommt nicht gut

bewußt Rechnungen auf halben Betrag ausstellen kommt auch nicht gut

im Normalfall sollten man immer davon ausgehen, das die Jungs am Zoll einen guten Job machen und sich bei relevanten Gütern gut auskennen

Gruß Harald