Wollte ich auch sehr gern wissen![]()
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10.10.2004, 17:55 #1
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unversichertes packet mit der post???
hallo wer weiß wie man handelt wenn man was bei ebay verkauft und versicherten und unversicherten versand anbietet.
und der käufer mit unversichertem versand einverstanden ist,das packet losschickt,es aber nicht ankommt!sagt der käufer jedenfalls!
wie soll man sich nun verhalten wenn derjenige nun sich meldet und auf die ware besteht?man kriegt bei der post ja nicht mal so ein durchschlag das man beweisen kann das packet losgeschickt zu haben!
nun will er sein geld zurück oder er will mit anwalt drohen!
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10.10.2004, 18:03 #2
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RE: unversichertes packet mit der post???
Gruß sloth
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10.10.2004, 18:07 #3
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Ist es dann nicht Aussage gegen Aussage???
Bei solchen fällen ist das Problem, der Verkäufer kann nicht beweisen das der Käufer das Päckchen bekommen hat und der Käufer kann nicht beweisen das der Verkäufer das Päckchen verschickt hat.
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10.10.2004, 18:09 #4
Ich verschicke nur per Paket (Versichert und Quittung). Da bist Du alle sorgen los. Wenn Du als Päckchen verschickst oder als Brief, hast Du leider nichts in der Hand.
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10.10.2004, 18:11 #5
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Themenstarter
ja und es lief nicht über ebay!
der artikel den ich ihn geschickt habe wurde immer wieder von ebay gelöscht,also hat er mich persönlich angeschrieben.
ich sagte wenn sie ...haben wollen dann über weisen sie mir 100? und ich schicke es ihnen!gesagt getan,3tage später war das geld auf meinem konto und ich habs losgschickt!unversichert,also ohne beleg!
nun will er ... oder die kohle zurück.
ja bin ich nun deppert?
entweder ist das packet doch angekommen oder echt nicht.aber das ist doch sein problem,oder?
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10.10.2004, 18:13 #6
Oder liegt bei einem seiner Nachbarn!!!
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10.10.2004, 18:14 #7
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Wenn er unversichert haben wollte und du das schriftlich hast, dann ist es sein Problem
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10.10.2004, 18:19 #8
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Themenstarter
naja schriftlich nicht!ich hab ihn nur gesagt er soll 100? überweisen
und ich schicke das packet dann los!habe nichts weiter geasagt.er hat aber auch wiederum nicht verlangt da es als versichertes packet geschickt werden soll!
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10.10.2004, 18:21 #9
ich habe schon so viele pakete verschickt, versichert sowie unversichert und hatte noch nie irgendwelche prob´s...
paß auf das er dich nicht abzockt alexis...wenn du es schriftlich hast, sollte es kein problem sein...
gmt is a member of the Porno Casting Team
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911 Grüße Sascha
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10.10.2004, 18:27 #10
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Themenstarter
der kriegt garnix.soll er doch sein anwalt einschalten.
er hat nicht extra gesagt das er ein versichertes packet haben will,also habe ich unversichert geschickt!
der hat bestimmt die ware bekommen und will nun versuchen auch noch die 100? zurück zubekommen!
außerdem ging das ja nichtmal über ebay!
der hat blind mir ne nachricht geschrieben das er ... kaufen will.
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11.10.2004, 07:56 #11ehemaliges mitgliedGast
alexis, warum so geheimnisvoll - hast du etwa für 100 euro die krone deiner explorer vertickt ?
spaß beiseite:
wenn du keinen gefahrenübergang schriftlich vereinbart hast, wird es tatsächlich problematisch.
für ein päckchen bekommst du auch eine quittung über das porto bei der post.
ob du ein paket oder päckchen verschickst, wenn dich der empfänger linken will, kann er immer behaupten, er habe die ware nicht erhalten - soll ja auch tatsächlich schon so fälle gegeben haben, wo steine im paket waren...
von früher - ist aber schon lange her - weiß ich, daß zuerst einmal davon ausgegangen wird, das die post ausliefert.
wieder mal was für die juristen im forum.
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11.10.2004, 08:16 #12
meine Faustregel bei Postversand: ab Warenwert 40 ? nur noch versicherter Versand. Alles andere wäre mir zu gefährlich.
Das Problem wird in der Tat die Beweisführung.Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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11.10.2004, 08:30 #13
Habe erst letzte Woche ein unversichertes Paket (wohlgemerkt Paket, beim Päckchen funktioniert das irgendwie anderst) mit der Post verschickt und die nette Dame am Schalter hat mich doch sehr deutlich darauf hingewiesen, daß ich die Durchschrift der Paketkarte hätte mitbringen sollen ...
Darauf wurde nämlich eine Art Quittung gedruckt. Da ich die Durchschrift natürlich nicht dabei hatte, hat sie mir die Quittung (Einlieferungsbeleg???) auf ein Blanko-Papier gedruckt ....
Ok, das löst Dein Problem sicher nicht.
außerdem ging das ja nichtmal über ebay!der hat blind mir ne nachricht geschrieben das er ... kaufen will.
Ich würde erstmal versuchen, die Sache auszusitzen. Wenn es dann aber zu heftig wird (Anwalt, Klage, usw.) würde ich wohl den Hunni wieder rausrücken und unter Lehrgeld verbuchen.
... and all the gold in California
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11.10.2004, 08:35 #14
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ich habe mit über 450 Käufen und Verkaufen über Ebay noch nie Probleme wg. einer "Nichtlieferung" gehabt....will sagen, es ist immer alles angekommen, paß auf, dass er Dich nicht abzockt....
viele Grüsse
Rolf
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11.10.2004, 08:41 #15
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Themenstarter
für ein päckchen(unversichert) kriegt man bei der post keine quittung!!
dann muß man statt 4,70? halt 6,80? zahlen dann hat man automatisch
diesen beleg mit der durchschrift!
mal abwwrten!
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11.10.2004, 08:48 #16
quittung gibts bei unversichertem versand türlich nicht, hast du die normale rechnung von der post wenigstens noch? mit der kannst du notfalls auch eine wenig druck machen...auch wenn nicht draufsteht an wen was verschickt wurde....
Pepsi. What else?
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11.10.2004, 09:03 #17
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Themenstarter
ne leider nicht!habe ich auch nicht drauf bestanden!
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11.10.2004, 09:11 #18
Klingt zwar blöd, aber ich würde so verfahren: Erst mal warten. Manchmal kommt nur heiße Luft, und kein Anwalt. Wenn er's doch macht, das zweite Schreiben des Anwalts abwarten und dann - zahlen! 100 Euro sind allemale weniger als manches 15-Minuten-Honorar eines Anwalts. Denn die 100 Euro sind sicher das geringere Problem - und du sparst selber Kosten, Nerven usw.
Und dann schwörst du dir, es in Zukunft anders zu machen!77 Grüße!
Gerhard
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11.10.2004, 09:13 #19
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Themenstarter
ich hab ne privat rechtschutz!
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11.10.2004, 09:51 #20ehemaliges mitgliedGast
eine rechtschutzversicherung hilft dir mienes wissens nur, wenn du klagst, nicht wenn du beklagt wirst.
zur quittung: bei der post gibt es für JEDE briefmarke eine quittung, so auch für dein porto auf ein päckchen, gestempelt mit dem tag der aufgabe bei der post.
alexis, wenn du schon an fremde leute was verschickst und ein leistungsaustausch (geld - ware) dahinter steht, dann laß dir in zukunft solche belege lieber aushändigen ! finde ich schon etwas zu lässig, auf eine quittung zu verzichten.
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