..noch einen satz dazu...es gab auf jedenfall mal Zeiten wo Mann/ FRAU als

Käufer Anspruch auf die falsch ausgezeichnte Ware im Schaufenster hatte..

das war vor etwa 15 Jahren..weil ich kannte da echt Jungs ( oh Gott, waren das

noch Zeiten, ich kenne sie jetzt nicht mehr..grins.) die fuhren auf die Tour !!!

`` komm wir gehen heute mal wieder Schnäppchen machen..und hatten

soagar ein Grundsatz - Urteil in der Tasche..

keine Geschichte..!!!!!! so wahr ich mir morgen im

Schwitzi-Land ein Krönchen kauf..( Sub..Ex2..GMT 2..noch weiß es der liebe

Gott )