1. bin Jurist
2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht
zu 1. Respekt, wenn Du sowohl das schweizer, wie auch das deutsche Recht perfekt kennst
zu 2. demnach musst Du ja eine 100% Gewinnquote Deiner geführten Prozesse haben

Bin seit vielen Jahren in der Geschäftleitung im deutschen und schweizer
Möbelhäusern mit eigener Rechtsabteilung tätig.
Daher labber ich nicht irgend nen Sche.. daher, sondern spreche auch aus Erfahrung.