ne müssen sie nicht .... da das wie schon vorher erwähnt eine invitatio ad offerendum ist .... was frei übersetzt eine einladung zur abgabe eines angebots ist ..... d.h der kaufvertrag wird nicht durch den käufer der in den laden geht und sagt ich möchte diese uhr kaufen wirksam sondern er gibt damit lediglich ein angebot ab welches der verkäufer dann annehmen kann, was wiederum dann zu einem kaufvertrag führt .... aber er muss es nicht! selbst wenn der kaufvertrag bereits geschlossen wurde kann sich der verkäufer immernoch auf § 119 BGB berufen .... anfechtbarkeit wegen irrtums, wobei auch nichr jeder irrtum zwingens anfechtbar ist. außerdem muss eine frist im sinne von § 121 beachtet werden .....
ich hoffe ich konnte ein wenig zur belichtung der sache beitragen
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31.08.2007, 12:39 #21Gruß Phil
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