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  1. #1
    Milgauss Avatar von ferndale
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    neulich in der fußgängerzone...

    ...sah ich bei u.... h.... eine exII weiß, für 4.360 und die gmtII (pepsi) für 4.290. 30m weiter bei w.... genau umgekehrt. vor zwei wochen auch schon gesehen, die wahrscheinlichkeit des vertauschens der preisschilder somit ausgeschlossen? womöglich eine mir nicht bekannte taktik?
    grüße von ralf


    und den münchner geschichten!
    OIS CHICAGO!!

  2. #2
    GMT-Master
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    Ich habe das bei wempe in NBG auch gesehen, als ich im laden war.
    habe die nette konzidame darauf hingewiesen... Sie hat auf jeden Fall so getan, als ob es ein versehen gewesen wäre
    Viele Grüße, Markus

    PS: Ich zahl nur Liste

  3. #3
    Daytona Avatar von Smartass
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    Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage. Liste 22k und nochwas.

    Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...

    Passiert schon mal.
    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  4. #4
    GMT-Master
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    Original von Smartass
    Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
    da hättest du zuschlagen sollen
    Viele Grüße, Markus

    PS: Ich zahl nur Liste

  5. #5
    Sea-Dweller
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    Original von Smartass
    Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage. Liste 22k und nochwas.

    Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...

    Passiert schon mal.
    Warum haste sie nicht zu dem Preis mitgenommen...
    MFG mark

    Da kann man nur noch schnellstens nach hause, Rehposten laden und den Lauf schlucken...

  6. #6
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    ist man nich verpflichtet, das Produkt zum angegebenen Preis zu verkaufen Irrtum oder nicht

    Gruss

    Wum
    TGT - Trinken gegen Terror

  7. #7
    680g pures Fleisch! Avatar von GG2801
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    Original von Smartass
    Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage. Liste 22k und nochwas.

    Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...

    Passiert schon mal.
    Die WG-D mit Lederband kostet irgendwas um die 14k, wenn ich mich recht entsinne...haben wohl anscheinend die Ref. 116519 und 116509 preislich durcheinandergebracht.
    Gerald

    Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.

  8. #8
    falkenlust
    Gast
    Wenn die Mädels morgends noch schlaftrunken die Uhren vom Safe in's Schaufenster stellen kann das wohl schon mal passieren....

  9. #9
    Daytona Avatar von Smartass
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    Original von markob
    Original von Smartass
    Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage. Liste 22k und nochwas.

    Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...

    Passiert schon mal.
    Warum haste sie nicht zu dem Preis mitgenommen...
    Toller Schnapper.

    Ich bin mir ebenfalls relativ sicher, dass der Händler die Uhr nicht zu dem
    fehlerhaft ausgezeichneten Preis abgeben muss. Da ist er wohl auch juristisch auf der sicheren Seite...

    Klick!
    Schöne Grüße, Marcus

    "Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"

  10. #10
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    :

    Ich bin mir ebenfalls relativ sicher, dass der Händler die Uhr nicht zu dem
    fehlerhaft ausgezeichneten Preis abgeben muss. Da ist er wohl auch juristisch auf der sicheren Seite...


    Klick!
    [/quote]
    -----------------------------------------------------

    ne ne da liegst du falsch..ist nur nicht so bekannt in der Szene..

    Der Händler ist verpflichtet es zu dem ausgezeichnten Preis abzugeben..

    ( es gibt paar Ausnahmesituationen ....) gabs vor paar Jahren mal ein

    Grundsatzurteil...

    Weil sonst könnte ja der Händler über zu niedrig ausgezeichnte Preise

    ( Absicht..) Kunden in seinen Laden locken : oh Pardon..tut mir sehr leid

    aber wenn Sie schon mal da sind, wir haben da ein sehr schönes Angebot

    für Sie..

    Manni
    http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
    http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
    wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?

  11. #11
    Mil-Sub Avatar von niksnutz
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    wo gearbeitet wird passieren auch fehler...
    Gruss michael

    last 6

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    ne ne da liegst du falsch..ist nur nicht so bekannt in der Szene..

    Der Händler ist verpflichtet es zu dem ausgezeichnten Preis abzugeben..

    ( es gibt paar Ausnahmesituationen ....) gabs vor paar Jahren mal ein

    Grundsatzurteil...

    Weil sonst könnte ja der Händler über zu niedrig ausgezeichnte Preise

    ( Absicht..) Kunden in seinen Laden locken : oh Pardon..tut mir sehr leid

    aber wenn Sie schon mal da sind, wir haben da ein sehr schönes Angebot

    für Sie..
    Invitatio ad offerendum = wie bereits beschrieben kommt der Kaufvertrag erst mit der Annahme des
    Angebotes des potentiellen Käufer durch den Verkäufer zustande.
    Angenommen es wäre anders könnte ich z.B. in einem Möbelhaus den Preis eines billigen Stuhles an
    ein Sofa hängen und auf die Abgabe zu diesem Preis bestehen

    In der Schweiz ist die Regelung hingegen wiederherum anders. Wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um einen groben Fehler/Irrtum handelt, so kann der Kunde auf die Herausgabe der Ware
    bestehen.
    LG Deni

  13. #13
    HappyDiamond
    Gast
    was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
    Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven

  14. #14
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Klasse Thread vorm Schlafen-Gehen.

    Ganz sachlich Jungs,
    es gibt fixe Listenpreise.

    und damit ist der Thread auch schon gegessen.
    (Auch wenn 1 Euro auf ner Platin DD steht...)

  15. #15
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
    Würde ich als Auslegungssache beurteilen, da man der Uhr den tatsächlichen Listenpreis nicht ansieht.
    Eindeutiger wäre es, wenn sie mit 100CHF angeschrieben wäre- hier könnte selbst der Laie erkennen,
    dass er für den Preis keine Rolex bekommen wird.

    Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven
    Warum liesst und schreibst Du dann hier?! Geh doch lieber an die Uni Jura studieren, damit Du es besser kannst...
    Aber selbst dann wirst Du sicher noch oft falschen Rat geben- den Recht ist und bleibt Auslegungssache.
    LG Deni

  16. #16
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Original von buchfuchs1
    Klasse Thread vorm Schlafen-Gehen.

    Ganz sachlich Jungs,
    es gibt fixe Listenpreise.

    und damit ist der Thread auch schon gegessen.
    (Auch wenn 1 Euro auf ner Platin DD steht...)
    UUPS ?? Uhren sind aber keine Bücher

    Es gibt zwar noch eine Buchpreisbindung, aber die Festpreisbindung von Markenartikeln wurde schon am 1.1.1974 aufgehoben, deshalb steht auch in der Rolexpreisliste "UNVERBINDLICHE PREISEMPFEHLUNG".

    Die Frage ist natürlich, wie lange der Konzi noch Konzi ist, wenn er unter UVP verkauft.

    Noch ein Nachtrag aus Wikipedia:

    Neben den staatlich vorgeschriebenen Preisbindungen gibt es auch vertraglich zwischen Hersteller und Händler vereinbarte Preisbindungen. Sie werden vertikale Preisbindungen oder Preisbindungen der zweiten Hand genannt. Derartige Absprachen sind oft verboten, weil sie den Wettbewerb zwischen den Einzelhändlern behindern. In Deutschland sind sie seit dem 1. Januar 1974 nach § 14 GWB nicht mehr zulässig; zuvor waren sie bei Markenartikeln die Regel.

  17. #17
    HappyDiamond
    Gast
    Original von dpg666
    was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
    Würde ich als Auslegungssache beurteilen, da man der Uhr den tatsächlichen Listenpreis nicht ansieht.
    Eindeutiger wäre es, wenn sie mit 100CHF angeschrieben wäre- hier könnte selbst der Laie erkennen,
    dass er für den Preis keine Rolex bekommen wird.

    Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven
    Warum liesst und schreibst Du dann hier?! Geh doch lieber an die Uni Jura studieren, damit Du es besser kannst...
    Aber selbst dann wirst Du sicher noch oft falschen Rat geben- den Recht ist und bleibt Auslegungssache.

    1. bin Jurist
    2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht

  18. #18
    Day-Date Avatar von triamarc49
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    1. bin Jurist
    2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht [/quote]
    __________________________________________________ _______

    danke..

    vor paar Jahren gab echt paar Entscheidungen bei einem Kaufhaus..die das

    Stück wie im
    Schaufenster ausgezeichnet, rausgeben mußten..

    es ist ein Unterschied ob der Preis innerhalb des Hauses oder im Schaufenster

    falsch ausgez, ist..

    aber du hast Recht..lassen wir es hier damit..was immer bisle schade ist..

    DER TON..bisle Empathie wäre ja net schlecht..

    hier ein sensibler Schwabe

    Manni
    http://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
    http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
    wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?

  19. #19
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    1. bin Jurist
    2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht
    zu 1. Respekt, wenn Du sowohl das schweizer, wie auch das deutsche Recht perfekt kennst
    zu 2. demnach musst Du ja eine 100% Gewinnquote Deiner geführten Prozesse haben

    Bin seit vielen Jahren in der Geschäftleitung im deutschen und schweizer
    Möbelhäusern mit eigener Rechtsabteilung tätig.
    Daher labber ich nicht irgend nen Sche.. daher, sondern spreche auch aus Erfahrung.
    LG Deni

  20. #20
    Steve McQueen Avatar von WUM
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    also, was ist nun Sache?! Muss das Geschäft die erwähnte WG-DD zu dem aufgegebenen Preis abgeben oder nicht

    Gruss

    Wum
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