Ich habe das bei wempe in NBG auch gesehen, als ich im laden war.
habe die nette konzidame darauf hingewiesen... Sie hat auf jeden Fall so getan, als ob es ein versehen gewesen wäre![]()
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30.08.2007, 14:45 #1
neulich in der fußgängerzone...
...sah ich bei u.... h.... eine exII weiß, für 4.360 und die gmtII (pepsi) für 4.290. 30m weiter bei w.... genau umgekehrt.
vor zwei wochen auch schon gesehen, die wahrscheinlichkeit des vertauschens der preisschilder somit ausgeschlossen? womöglich eine mir nicht bekannte taktik?
grüße von ralf
und den münchner geschichten!
OIS CHICAGO!!
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30.08.2007, 14:47 #2
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Viele Grüße, Markus
PS: Ich zahl nur Liste
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30.08.2007, 14:55 #3
Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage.
Liste 22k und nochwas.
Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
Passiert schon mal.Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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30.08.2007, 14:57 #4
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Original von Smartass
Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
Viele Grüße, Markus
PS: Ich zahl nur Liste
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30.08.2007, 14:58 #5
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Original von Smartass
Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage.Liste 22k und nochwas.
Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
Passiert schon mal.MFG mark
Da kann man nur noch schnellstens nach hause, Rehposten laden und den Lauf schlucken...
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30.08.2007, 16:28 #6
ist man nich verpflichtet, das Produkt zum angegebenen Preis zu verkaufen
Irrtum oder nicht
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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30.08.2007, 16:44 #7Original von Smartass
Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage.Liste 22k und nochwas.
Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
Passiert schon mal.Gerald
Wenn man mit seinem Zweitwagen zu seinem Drittwagen fährt und merkt, dass man den Schlüssel des Drittwagens in seinem Erstwagen vergessen hat, dann weiß man einfach: Man hat es geschafft.
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30.08.2007, 16:45 #8falkenlustGast
Wenn die Mädels morgends noch schlaftrunken die Uhren vom Safe in's Schaufenster stellen kann das wohl schon mal passieren....
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30.08.2007, 16:49 #9Original von markob
Original von Smartass
Bei einem Konzi in Essen sah ich kürzlich eine neue WG-D für angenehme 14290.- in der Auslage.Liste 22k und nochwas.
Habe das Personal dann mal geweckt. Wobei Angestellten zunächst beteuerten, der Preis sei absolut korrekt...
Passiert schon mal.
Ich bin mir ebenfalls relativ sicher, dass der Händler die Uhr nicht zu dem
fehlerhaft ausgezeichneten Preis abgeben muss. Da ist er wohl auch juristisch auf der sicheren Seite...
Klick!Schöne Grüße, Marcus
"Sind Sie vielleicht auch divergent, mein Freund?"
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30.08.2007, 17:07 #10
:
Ich bin mir ebenfalls relativ sicher, dass der Händler die Uhr nicht zu dem
fehlerhaft ausgezeichneten Preis abgeben muss. Da ist er wohl auch juristisch auf der sicheren Seite...
Klick![/quote]
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ne ne da liegst du falsch..ist nur nicht so bekannt in der Szene..
Der Händler ist verpflichtet es zu dem ausgezeichnten Preis abzugeben..
( es gibt paar Ausnahmesituationen ....) gabs vor paar Jahren mal ein
Grundsatzurteil...
Weil sonst könnte ja der Händler über zu niedrig ausgezeichnte Preise
( Absicht..) Kunden in seinen Laden locken : oh Pardon..tut mir sehr leid
aber wenn Sie schon mal da sind, wir haben da ein sehr schönes Angebot
für Sie..
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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30.08.2007, 17:37 #11
wo gearbeitet wird passieren auch fehler...
Gruss michael
last 6
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30.08.2007, 20:24 #12ne ne da liegst du falsch..ist nur nicht so bekannt in der Szene..
Der Händler ist verpflichtet es zu dem ausgezeichnten Preis abzugeben..
( es gibt paar Ausnahmesituationen ....) gabs vor paar Jahren mal ein
Grundsatzurteil...
Weil sonst könnte ja der Händler über zu niedrig ausgezeichnte Preise
( Absicht..) Kunden in seinen Laden locken : oh Pardon..tut mir sehr leid
aber wenn Sie schon mal da sind, wir haben da ein sehr schönes Angebot
für Sie..
Angebotes des potentiellen Käufer durch den Verkäufer zustande.
Angenommen es wäre anders könnte ich z.B. in einem Möbelhaus den Preis eines billigen Stuhles an
ein Sofa hängen und auf die Abgabe zu diesem Preis bestehen
In der Schweiz ist die Regelung hingegen wiederherum anders. Wenn nicht eindeutig ersichtlich ist, dass es sich um einen groben Fehler/Irrtum handelt, so kann der Kunde auf die Herausgabe der Ware
bestehen.LG Deni
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30.08.2007, 21:17 #13HappyDiamondGast
was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven
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30.08.2007, 21:22 #14ehemaliges mitgliedGast
Klasse Thread vorm Schlafen-Gehen.
Ganz sachlich Jungs,
es gibt fixe Listenpreise.
und damit ist der Thread auch schon gegessen.
(Auch wenn 1 Euro auf ner Platin DD steht...)
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30.08.2007, 21:47 #15was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
Eindeutiger wäre es, wenn sie mit 100CHF angeschrieben wäre- hier könnte selbst der Laie erkennen,
dass er für den Preis keine Rolex bekommen wird.
Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven
Aber selbst dann wirst Du sicher noch oft falschen Rat geben- den Recht ist und bleibt Auslegungssache.LG Deni
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31.08.2007, 00:09 #16Original von buchfuchs1
Klasse Thread vorm Schlafen-Gehen.
Ganz sachlich Jungs,
es gibt fixe Listenpreise.
und damit ist der Thread auch schon gegessen.
(Auch wenn 1 Euro auf ner Platin DD steht...)
Es gibt zwar noch eine Buchpreisbindung, aber die Festpreisbindung von Markenartikeln wurde schon am 1.1.1974 aufgehoben, deshalb steht auch in der Rolexpreisliste "UNVERBINDLICHE PREISEMPFEHLUNG".
Die Frage ist natürlich, wie lange der Konzi noch Konzi ist, wenn er unter UVP verkauft.
Noch ein Nachtrag aus Wikipedia:
Neben den staatlich vorgeschriebenen Preisbindungen gibt es auch vertraglich zwischen Hersteller und Händler vereinbarte Preisbindungen. Sie werden vertikale Preisbindungen oder Preisbindungen der zweiten Hand genannt. Derartige Absprachen sind oft verboten, weil sie den Wettbewerb zwischen den Einzelhändlern behindern. In Deutschland sind sie seit dem 1. Januar 1974 nach § 14 GWB nicht mehr zulässig; zuvor waren sie bei Markenartikeln die Regel.
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31.08.2007, 00:18 #17HappyDiamondGastOriginal von dpg666
was in diesem Fall aber auch nach schweizer Recht offenkundig wäre, da die Preisdifferenz zur Liste zu gewaltig ist.
Eindeutiger wäre es, wenn sie mit 100CHF angeschrieben wäre- hier könnte selbst der Laie erkennen,
dass er für den Preis keine Rolex bekommen wird.
Die Laien hier im Forum, die ständig juristischen (und eigentlich immer falschen) Rat geben, nerven
Aber selbst dann wirst Du sicher noch oft falschen Rat geben- den Recht ist und bleibt Auslegungssache.
1. bin Jurist
2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht
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31.08.2007, 08:25 #18
1. bin Jurist
2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht[/quote]
__________________________________________________ _______
danke..
vor paar Jahren gab echt paar Entscheidungen bei einem Kaufhaus..die das
Stück wie im
Schaufenster ausgezeichnet, rausgeben mußten..
es ist ein Unterschied ob der Preis innerhalb des Hauses oder im Schaufenster
falsch ausgez, ist..
aber du hast Recht..lassen wir es hier damit..was immer bisle schade ist..
DER TON..bisle Empathie wäre ja net schlecht..
hier ein sensibler Schwabe
Mannihttp://i55.tinypic.com/29cm2hc.jpg
http://i53.tinypic.com/adokk4.jpg
wovon haben Männer eigentlich vor 1963 geträumt?
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31.08.2007, 12:10 #191. bin Jurist
2. der Fall, den Du hier immernoch thematisieren willst ist schon tausendmal unisono gerichtlich entschieden und unstrittig. Aber deutele ruhig weiter ´rum, schadet Dir ja nicht
zu 2. demnach musst Du ja eine 100% Gewinnquote Deiner geführten Prozesse haben
Bin seit vielen Jahren in der Geschäftleitung im deutschen und schweizer
Möbelhäusern mit eigener Rechtsabteilung tätig.
Daher labber ich nicht irgend nen Sche.. daher, sondern spreche auch aus Erfahrung.LG Deni
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31.08.2007, 12:25 #20
also, was ist nun Sache?! Muss das Geschäft die erwähnte WG-DD zu dem aufgegebenen Preis abgeben oder nicht
Gruss
WumTGT - Trinken gegen Terror
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