Ohne Kaufvertrag verkaufen die Händler schon noch, aber das ist eine andere Geschichte.Original von dpg666
Nochmals zurück zur eigentlichen Frage.
In Deutschland gilt grundsätzlich eine 24 Monatige Gewährleistung.
Dies auch beim Verkauf von Privat. Allerdings kann man sie als
Privatperson ausschliessen.
Als Händler kann ich sie lediglich bei gebrauchter Ware auf 12 Monate reduzieren.
War zum Verbraucherschutz gedacht- hat aber in so manchen Fällen seine Tücken.
Zum Beispiel ist dies ein Grund, warum man immer weniger und schwerer an Oldtimer
kommt. Sei es nun Autos, Uhren, etc...
Das Risiko für den Händler ist einfach zu gross.
Und wenn der Preis stimmt , sind Verkäufer und Käufer zufrieden.![]()
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29.08.2007, 11:03 #14
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Gruss Mike
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