Ergebnis 1 bis 14 von 14
  1. #1
    Oyster
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    Gewährleistung des Händlers bei gebrauchter Uhr?

    Hallo,

    habe gestern meine erste Rolex erworben. Einen Turn-O-Graphen 116264 Stahl mit Weißgoldlünette und schwarzem ZB. Die Uhr wurde im Oktober 2005 ausgeliefert also habe ich ja noch Garantie von Rolex bis Oktober 2007. Nun habe ich die Uhr allerdings bei einem gewerblichen Händler gekauft, der mir für den Kauf auch eine Rechnung ausgestellt hat.

    Habe ich nach handelsrechtlichen Vorschriften nicht auch 1 Jahr Gewährleistung auf die Uhr wenn ich es bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft habe? Also in meinem Fall bis August 2008?

    Danke schonmal,
    Toni

  2. #2
    Gesperrter User
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    1 Jahr bei gebrauchten Dingen müßte passen. Wobei die ersten 6 Monate die Beweislastumkehr zu Gunsten des Käufers erfolgt. Sprich: Wenn sich ein Mangel zeigt, muß Dir der Verkäufer nachweisen, dass dieser nicht schon bei Gefahrenübergang (Kaufzeitpunkt) vorhanden war. Diesen Nachweis kann er im Regelfall äußerst selten erbringen. Danach dreht sich die Beweislast zu Deinen Ungunsten...

  3. #3
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    Schon die Lust am TOG verloren? Klasse Uhr! Würde Sie sofort nehmen.....

  4. #4
    Freccione Avatar von Terminator
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    Tja,
    wenn man sich diesen ganzen Müll bzgl. Fernabsatzgesetz, Gewährleistung bei Gebrauchtgütern etc. , mal langsam auf der Zunge zergehen lässt, fällt mir deutlich auf, dass der schwarze Peter meist beim Händler liegt, und unseren Gesetzgebern, denen ich mal unterstelle, weltfremde Paragraphenjockeys zu sein, genau wie beim Scheidungsrecht, nie einen gesunden Mittelweg finden !!

    Kein Wunder, dass einige Dinge aus zweiter Hand so teuer geworden sind, da der VK eine Pufferzone einbauen muss........

    Gruss

    Terminator
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  5. #5
    Gesperrter User
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    Original von Terminator
    Tja,
    wenn man sich diesen ganzen Müll bzgl. Fernabsatzgesetz, Gewährleistung bei Gebrauchtgütern etc. , mal langsam auf der Zunge zergehen lässt, fällt mir deutlich auf, dass der schwarze Peter meist beim Händler liegt, und unseren Gesetzgebern, denen ich mal unterstelle, weltfremde Paragraphenjockeys zu sein, genau wie beim Scheidungsrecht, nie einen gesunden Mittelweg finden !!

    Kein Wunder, dass einige Dinge aus zweiter Hand so teuer geworden sind, da der VK eine Pufferzone einbauen muss........

    Gruss

    Terminator
    So schauts aus. Möchte nicht wissen welche Quote an Rücksendungen, verursacht durch die "Testfraktion" ,ein Händler hat, nur weil die Boys mal Uhr XY ein Wochenende durch die Gegend tragen wollten.

  6. #6
    Freccione Avatar von Terminator
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    Original von Mostwanted


    So schauts aus. Möchte nicht wissen welche Quote an Rücksendungen, verursacht durch die "Testfraktion" ,ein Händler hat, nur weil die Boys mal Uhr XY ein Wochenende durch die Gegend tragen wollten.
    .....ja, leider !!

    Wenn ich solch einen Typen im täglichen Geschäftsleben wittere, dann
    soll er von mir aus, beim Mann im Mond kaufen, der Querolantendepp !!

    .....oder soll seine Alte zu Hause nerven, die ihm dann hoffentlich ,einen Scheitel mit dem Nudelholz zieht !!

    Gruss

    Terminator
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  7. #7
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    Das Scheidungsrecht in Deutschland ist wohl inzwischen doch ziemlich gut ausgeglichen, war es doch früher eher frauenfeindlich. In Zeitungen liest man immer wieder über dieselben Ausnahmefälle. Ausnahmen eben.

    Scheidungen waren und sind Juristenfutter. Aber oft hängt's davon ab, dass das Heiraten und seine Folgen ungenügend überlegt sind.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Eine Rolex wird man einfacher los als eine Frau.

  8. #8
    Freccione Avatar von Terminator
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    Original von Charles.
    Das Scheidungsrecht in Deutschland ist wohl inzwischen doch ziemlich gut ausgeglichen, war es doch früher eher frauenfeindlich. In Zeitungen liest man immer wieder über dieselben Ausnahmefälle. Ausnahmen eben.

    Scheidungen waren und sind Juristenfutter. Aber oft hängt's davon ab, dass das Heiraten und seine Folgen ungenügend überlegt sind.

    Der langen Rede kurzer Sinn: Eine Rolex wird man einfacher los als eine Frau.
    Sehe ich etwas anders.................

    Früher gab es noch die Schuldfrage, heute hat es keine Relevanz mehr, wenn Deine Holde 20 Lover hat !!

    ....Du blechst immer !!!! ....damit die Jungs nix arbeiten müssen, und immer bei Kräften sind !!

    Es sei denn, da liegt irgendwo ein netter Ehevertrag...

    Abgesehen davon, dass ältere Damen früher nach Erziehung der Kinder, und Führung des Haushaltes , nach vielleicht 25 Ehejahren, einfach gegen eine Bunny gechanged wurden, und leer ausgingen ..

    Auch nicht gerecht !!!


    Gruss

    Terminator
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  9. #9
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Hej Bernhard,

    eine differenzierte und sensibel beobachtete Beleuchtung der Verhaeltnisse

    Im Uebrigen finde ich die Parallele zwischen partnerschaftlicher Beziehung und Uhrenan- und Verkauf etwas daneben.

    Ich bin z.B. monogam veranlagt was die Ehe angeht.
    In Bezug auf Uhren jedoch eher der Haremstyp

    Vielleicht ja auch eine blosse Ersatzhandlung ?

  10. #10
    Oyster
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    Themenstarter
    Schon die Lust am TOG verloren? Klasse Uhr! Würde Sie sofort nehmen.....
    No Way! Bin nach wie vor sehr glücklich, dass ich sie gekauft habe

    wenn man sich diesen ganzen Müll bzgl. Fernabsatzgesetz, Gewährleistung bei Gebrauchtgütern etc. , mal langsam auf der Zunge zergehen lässt, fällt mir deutlich auf, dass der schwarze Peter meist beim Händler liegt, und unseren Gesetzgebern, denen ich mal unterstelle, weltfremde Paragraphenjockeys zu sein, genau wie beim Scheidungsrecht, nie einen gesunden Mittelweg finden !!
    Es gibt auch noch eine andere Sichtweise der Dinge und zwar den Käuferschutz. Gerade ein Händler hat ja gegenüber seinem Kunden auch eine gewisse Verantwortung und der Kunde muss geschützt sein, dass er keinen Schrott angedreht bekommt. Ich bin bestimmt kein "Querolantendepp" o.ä.
    Ich kaufe lieber bei einem Händler, zahle dort etwas mehr und bin auf der sicheren Seite.

  11. #11
    Yacht-Master
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    Es ist im allgemeinen typisch Deutsch, was kaufen und schon mal überlegen was wäre wenn was passiert.
    Gehöre übrigens auch manchmal dazu.
    Ob man auf der sicheren Seite ist, erfährt man meistens erst wenn es so weit ist.
    Manchmal soll ja auch ein Händler plötzlich Pleite gehen, was ist dann mit meiner gekauften Sache und der angeblichen Gewährleistung.
    Gruss Mike

    116710

  12. #12
    Freccione Avatar von Terminator
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    Original von ToniR
    Schon die Lust am TOG verloren? Klasse Uhr! Würde Sie sofort nehmen.....
    No Way! Bin nach wie vor sehr glücklich, dass ich sie gekauft habe

    wenn man sich diesen ganzen Müll bzgl. Fernabsatzgesetz, Gewährleistung bei Gebrauchtgütern etc. , mal langsam auf der Zunge zergehen lässt, fällt mir deutlich auf, dass der schwarze Peter meist beim Händler liegt, und unseren Gesetzgebern, denen ich mal unterstelle, weltfremde Paragraphenjockeys zu sein, genau wie beim Scheidungsrecht, nie einen gesunden Mittelweg finden !!
    Es gibt auch noch eine andere Sichtweise der Dinge und zwar den Käuferschutz. Gerade ein Händler hat ja gegenüber seinem Kunden auch eine gewisse Verantwortung und der Kunde muss geschützt sein, dass er keinen Schrott angedreht bekommt. Ich bin bestimmt kein "Querolantendepp" o.ä.
    Ich kaufe lieber bei einem Händler, zahle dort etwas mehr und bin auf der sicheren Seite.
    Dass Du ein Querolant bist, habe ich nicht behauptet !!

    .....und wenn Du für wirklich bereit bist, bei einem Händler etwas mehr zu zahlen, um dafür eine gewisse Absicherung zu erhalten, finde ich das vollkommen o.k. !!

    .....nur Etliche wollen nix berappen, und einen kompl. Service, sowie lebenslange Garantieen für lullu !!

    Gruss

    Terminator
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  13. #13
    PREMIUM MEMBER Avatar von dpg666
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    Nochmals zurück zur eigentlichen Frage.

    In Deutschland gilt grundsätzlich eine 24 Monatige Gewährleistung.
    Dies auch beim Verkauf von Privat. Allerdings kann man sie als
    Privatperson ausschliessen.
    Als Händler kann ich sie lediglich bei gebrauchter Ware auf 12 Monate reduzieren.
    War zum Verbraucherschutz gedacht- hat aber in so manchen Fällen seine Tücken.
    Zum Beispiel ist dies ein Grund, warum man immer weniger und schwerer an Oldtimer
    kommt. Sei es nun Autos, Uhren, etc...
    Das Risiko für den Händler ist einfach zu gross.
    LG Deni

  14. #14
    Yacht-Master
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    Original von dpg666
    Nochmals zurück zur eigentlichen Frage.

    In Deutschland gilt grundsätzlich eine 24 Monatige Gewährleistung.
    Dies auch beim Verkauf von Privat. Allerdings kann man sie als
    Privatperson ausschliessen.
    Als Händler kann ich sie lediglich bei gebrauchter Ware auf 12 Monate reduzieren.
    War zum Verbraucherschutz gedacht- hat aber in so manchen Fällen seine Tücken.
    Zum Beispiel ist dies ein Grund, warum man immer weniger und schwerer an Oldtimer
    kommt. Sei es nun Autos, Uhren, etc...
    Das Risiko für den Händler ist einfach zu gross.
    Ohne Kaufvertrag verkaufen die Händler schon noch, aber das ist eine andere Geschichte.
    Und wenn der Preis stimmt , sind Verkäufer und Käufer zufrieden.
    Gruss Mike

    116710

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