Kann ja wohl kaum von der Frage des ausländerrechtlichen Status des Betreffenden abhängen, ob die Versicherung zahlen muß........was denn, wenn er nur mal als Tourist hier war ? Geht er dann leer aus ????

Nach dem Motto: "wäre er nicht hier gewesen, wäre er auch nicht verunfallt ...." Einen derartigen Prozeß dürfte die Versicherung mit Glanz und Gloria verlieren......