Original von Bullitt
Frank: Da du ja scheinbar alles zu diesem Thema weisst, hier noch ne kleine Frage: steht im Gestzt auch eine Definition darüber ab wann ein Design als gefälscht gilt (im gegensatz zu jenem das sich lediglich am original "inspiriert")?
Durch ein Geschmacksmuster werden alle Merkmale eines Produktes geschützt, welche NICHT technisch oder zweckmässig sind, sondern nur geschmacklich oder ästhetisch erfassbar sind, d.h. Formen, Farben, Design. Eine sklavische Nachahmung dieser Merkmale wäre verboten. Details, welche technisch bedingt sind könnten gegebenenfalls von jemand anderem übernomen werden.