Das war ich !!! Und es hat mir einen höllischen Spass gemachtOriginal von Rolexplo
Habe mal irgendwo gelesen ( ebay forum vielleicht, weiß nicht mehr )
da dealte jemand mit nachgemachten Bremsbelägen
es ging um ein paar euros. Doch der VK weigerte sich die zurückzunehmen.
Da schickte man Ihm den Zoll, Gewerbeaufsichtsamt , Finanzamt usw.
auf den Hals.
Und der Zoll , geht dem sofort nach...
Ich glaube das sind gar keine Beamten![]()
so schnell sind die.
gruß![]()
![]()
alexis
Das Risiko trägt der Käufer, falls es sein Wunsch war, die Ware zugeschickt zu bekommen. Du must allerdings berweisen, die Sache verschickt zu haben. Also Beleg oder Zeuge (Deine Frau).BGB § 447
Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.
(2) Hat der Käufer eine besondere Anweisung über die Art der Versendung erteilt und weicht der Verkäufer ohne dringenden Grund von der Anweisung ab, so ist der Verkäufer dem Käufer für den daraus entstehenden Schaden verantwortlich.
Ergebnis 1 bis 20 von 41
Baum-Darstellung
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11.10.2004, 21:30 #27
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