Also Ehepartner von einem/r Schweizer/in hat man das Recht auf erleichterte Einbürgerung. Das Recht auf erleichterte Einbürgerung hat wer:Original von dpg666
Ne, aber eine Aufenthaltsbewilligung. Und nach fünf Jahren eine Niederlassungsbewilligung.Bekommt Mann einen schweizer Pass wenn er eine Schweizerin heiratet?
Dann kannst auch irgendwann schweizer Staatsbürgerschaft beantragen- wenn Du das willst- weil
es bringt eigentlich keinen (mir bekannten) Vorteil.
- Insgesamt fünf Jahre in der Schweiz gewohnt hat
- Seit einem Jahr hier wohnt
- Seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft mit dem Schweizer Bürger lebt;
- In die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert ist und die schweizerische Rechtsordnung beachtet
Man muss dann in der Regel aber seinen dt. Pass abgeben ...
Gruss
Wolfgang
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09.08.2007, 09:17 #11Gruss Wolfgang
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