Die negative Bewertung mit dem abgegebenen Text kann ihn auch teuer zu stehen kommen... Und wenn er mich jetzt so geärgert hätte, würde ich mir den Text wegklagen Allerdings nur, wenn Dich die Kosten nötigenfalls nicht zu sehr betrüben, falls er zahlungsunfähig ist. Was bei dem ersteigerten Teil durchaus der Fall sein könnte...