Laß ihn doch klagen so viel er will. Als Kläger muss er doch erst mal beweisen, dass du ihm einen "Fakeholzteller" angedreht hast. Das allein sollte schon mal ziemlich schwierig sein. Weiterhin wird ihn wahrscheinlich jeder Anwalt, der ihm eine Klageschrift aufsetzen soll, bei dem lächerlichen Streitwert auslachen. Wenn er merkt, was er erst mal an Kosten vorzustrecken hat, bevor überhaupt mal was passiert - und der Ausgang zu seinen Gunsten ist mehr als fraglich - macht er wahrscheinlich nen Rückzieher.
Bei Ebay würde ich ebenfalls eine negative aber keine beleidigende Bewertung abgeben und den Typ melden. Dann vergessen.