Original von Mawal
im Zivilrecht liegt die Beweislast beim Kläger...

der Käufer muss beweisen können, dass in deinem Paket eine Fälschung war...wenn er das kann, hast du schlechte Karten...


warum eine 2003 GMT bereits zwei mal zur Wartung musste...entzieht sich meiner Vorstellungskraft...


und wie immer darf ich bitten, deine Posts mit deinem Vornamen zu unterschreiben...


Tipps für new Members...erst lesen...dann posten!
Richtig aber wenn er durch Zeugen beweisen kann das beim Gefahrenübergang eine orginale Uhr im Packet lag wird es schwierig.

Thomas
die Artikelnummer reicht wir bauen dann einen Link draus