Die Argumentation der Richterin ist der totale Schwachsinn.

Schon allein die Arguemtation zum 1-Euro-Startpreis. Jeder Auktionator (auch Nicht-Internet) weiß, dass ein geringer Startpreis in der Regel zum besseren Ergebnis führt.

Außerdem hat wie wir alle wissen nicht allein der Bieter Einfluß auf den geringen Endpreis...