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  1. #1
    Yacht-Master
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    Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(

    Am 15.6. 17:30 hats bei uns gehagelt. Ich noch die Autos am nächsten Tag gewaschen und geschaut und gemacht. Puh alles in Ordnung.


    Heute war ich bei BMW wegen Ankaufs des X3, neuen bestellt.
    Da kommt der Gutachter von BMW herein.

    "Den Wagen können wir nicht ankaufen.... nicht schadenfrei, wie Sie behauptet haben" :twisted: .

    Wir also in die Dekrahalle, alles schön hell mit Neon. Er steigt mit mir auf die Leiter, ALLES voller kleiner Dellen, Ganauso auf der linken Seite. Ich habs nicht gesehen, aber wenn Dich ein Gurtachter auf jede einzelne Macke stößt, dann wirds klar.

    Und jetzt die Frage an die Rechtsverdreher. In den Versicherungspolice (nicht nur HUK steht. 1 Woche nach Schadenereignis MELDUNG sonst Obliegenheit verletzt, und irgendwas, dass wenn ich die Obliegenheit nicht mutwillig oder grob fahrlässig verletze habe ---- Zahlung.

    Am Wochenende war auch Hagel, aber ich will da nicht lügen, und sagen ich war in Starnberg.

    Frage : " Wie steht die Geschichte ?"


    Die Einrede auf grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall hat die HUK24 seit 1.1.2007 gestrichen.

  2. #2
    Officially Certified Hell Driver 2017 Avatar von Flo74
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    RE: Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(

    ich würde mit dem dekragutachten zur versicherung gehen und das einreichen.

    dass du als nichtfachmann da was nicht gesehen hast, sollte dir keiner vorwerfen.

    alles weitere kann in deinem speziellen fall wohl nur die versicherung mit ihren paragraphen darlegen.

    flo

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Du warst in Starnberg, ich hab dich gesehen.
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #4
    Daytona
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    der neue x3 ist einfach klasse...

    besonders xdrive...
    ...auch eine kaputte Uhr hat 2x am Tag recht ! ! !

    Gruß,

    Flo

  5. #5
    Gesperrter User
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    Hallo Hannes,

    der Punkt ist, ob Dich ein Verschulden trifft - präziser ausgedrückt - ob Dir von der Versicherungsgesellschaft ein Verschulden nachgewiesen bzw. unterstellt werden kann.

    Ggf. wird die HUK24 den Standpunkt vertreten, dass Du bei normaler Fahrzeugnutzung (inkl. Handwäsche etc.) den Schaden längst hättest bemerken müssen. Ob dieses unterstellte "Verschulden" jedoch eine Leistungsfreiheit für die HUK24 vor Gericht legitimieren würde, wage ich zu bezweifeln.

    Den Schaden melden würde ich auf jeden Fall und dann sehen was kommt.

    Viel Glück!

  6. #6
    E X P L O R E R Avatar von Passion
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    Der Honi, nur am "hackeln" die ganze Zeit!

    Jaja ich weiß wer viel kauft hat viel Theater!
    Michael

    "If the world isn`t made for joy, it is made in vain" Shelton P. (Chavin de Huantar)

  7. #7
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    RE: Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(

    Hallo Hannes,

    die Bedingungen sagen, dass Du den Schaden erst melden kannst, wenn Du von diesem erfährst. Da Du erst im Autohaus den Schaden bemerkt hast, ist dieser Zeitpunkt auch momentan der Stichtag für die Schaden-Meldung ( Auszug aus Schadenmeldung: Wann haben Sie den Schaden erstmalig bemerkt->Antwort: Natürlich im Autohaus).
    Ist ja auch logisch. Es kann keiner von einem Autobesitzer verlangen, dass er nach jeden Regentropfen runter läuft und seinen Wagen auf eventuelle Schäden kontrolliert.

    Eventuelle Schwierigkeiten kannst Du bekommen, wenn Du nicht der Erstbesitzer bist und die HUK sagt, die Dellen waren schon immer drin. Dann bist Du in der Beweislast, dass vorher keine Dellen im Auto waren.

    Alles Gute

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  8. #8
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    "Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung.

    Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
    Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus.
    LG
    Günni

  9. #9
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von Moonwalker
    "Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung.

    Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
    Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus.
    Hallo Moonwalkter,

    nicht böse gemeint aber nochmal zum Mitschreiben:

    "Ich kann den Schaden erst melden, wenn ich ihn bemerke"

    Das sagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer aus. Und dieser Zeitpunkt war definitiv das Bemerken im Autohaus!!!!

    Gruß Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  10. #10
    Gesperrter User
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    Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

    Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.

  11. #11
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Original von uhrenmaho
    Original von Moonwalker
    "Nette" Bedingungen bei der HUK24, aber dafür hattest du ja auch ne günstige Versicherung.

    Weitere Möglichkeit: warten bis es wieder hagelt und dann melden.
    Wenn du die Mühle verkaufen willst, fällt das natürlich aus.
    Hallo Moonwalkter,

    nicht böse gemeint aber nochmal zum Mitschreiben:

    "Ich kann den Schaden erst melden, wenn ich ihn bemerke"

    Das sagen die Allgemeinen Versicherungsbedingungen aller Versicherer aus. Und dieser Zeitpunkt war definitiv das Bemerken im Autohaus!!!!

    Gruß Manfred
    Ruhig Brauner, ruhig!

    Zitat Threadstarter: ...nicht nur HUK steht. 1 Woche nach Schadenereignis.
    LG
    Günni

  12. #12
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Original von The German Stallion
    Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

    Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.


    Entschuldigung, ich wusste nicht dass der liebe Gott jetzt auch RLX-Member ist.
    LG
    Günni

  13. #13
    Gesperrter User
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    Was in den Versicherungsbedingungen steht ist in diesem Kontext vor Gericht zweitrangig.

    Ausschlaggebend für eine Obliegenheitsverletzung im Kontext einer Schadenanzeige ist ausschließlich, ob der Schaden vom Versicherungsnehmer unverzüglich, das heisst ohne Verzug der Gesellschaft gemeldet wurde.

    Als Richtwert gelten hier zwischen 7 bis max. 14 Tage, je nach individuellem Fall bzw. Richterspruch.

    Die Gesellschaften halten sich im Allgemeinen natürlich auch daran.

    Meine Einschätzung: Da Hannes den Schaden ohne eigenes Verschulden so spät erkannt hat und ihn dementsprechend erst jetzt anzeigen kann, ist die HUK24 uneingeschränkt leistungspflichtig.

    Stellt die HUK24 sich jedoch quer, hilft (leider) nur der Gang zum Anwalt.

    Moonwalker: Was soll dieser Spruch vom lieben Gott?

  14. #14
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von The German Stallion
    Und wie so oft wenn es um das Thema "Versicherungen" und/oder "Finanzen" geht, kursiert schnell wieder eine Menge Stuss...

    Alles was (fachlich) zum Sachverhalt zu sagen ist wurde in meinem Beitrag (siehe oben) gesagt.
    Hallo Schlauberger,

    der Stuss kommt von jemand, der 20 Jahre in der Versicherungsbranche arbeitet und vor Threadeintrag vorsorglich nochmals seinen Chef kontaktiert hat.

    Gruß Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  15. #15
    Gesperrter User
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    Manfred: Traurig, traurig, aber genau wegen solchen selbsternannten Experten hat die Branche ja auch das Rufbild das sie leider hat...

    Vermutlich arbeitest Du und Dein Chef bei der HUK24...

  16. #16
    Freccione Avatar von uhrenmaho
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    Original von The German Stallion
    Manfred: Traurig, traurig, aber genau wegen solchen selbsternannten Experten hat die Branche ja auch das Rufbild das sie leider hat...

    Vermutlich arbeitest Du und Dein Chef bei der HUK24...
    Lassen wir uns doch bitte nicht selber zerfleischen und überlege bitte logisch. Ich kann doch einen Schaden erst dann melden, wenn ich ihn bemerke, dass sagt doch der gesunde Menschenverstand. Das ist doch eine glasklare Sache. Also kann er den Schaden melden mit der Begründung, dass dieser erst im Autohaus festgestellt wurde. Dabei sind keinerlei Fristen oder ähnliches zu beachten. Schaden melden, Schluß->Aus->Basta

    Zu Deiner 2 Feststellung: Nein->Gothaer

    Gruß und immer sportlich bleiben

    Manfred
    Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.

  17. #17
    Freccione Avatar von Knipser
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    Uhrenmaho hat wohl recht. Ich hatte einen Hagelschaden auch erst kürzlich nach dem Autowaschen bemerkt. Versicherung angerufen, die mich zur Dekra geschickt hat.
    Das Gutachten ging an die Versicherung. Die Reparaturkosten werden übernommen.

    Gruß
    Harry
    Harry

    "Wo ist James Bond, wenn man ihn mal braucht?"

  18. #18
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    RE: Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(

    Original von uhrenmaho
    Hallo Hannes,

    Eventuelle Schwierigkeiten kannst Du bekommen, wenn Du nicht der Erstbesitzer bist und die HUK sagt, die Dellen waren schon immer drin. Dann bist Du in der Beweislast, dass vorher keine Dellen im Auto waren.

    Alles Gute

    Manfred

    Bin Erstbesitzer.

    Der einzige, für den es jetzt blöd ist, ist der BMW-Verkäufer. Der setzt nämlich seit gestern 17:00 kein Auto mehr an micht ab. Der Ankaufgutachter hat mich fast als unredlich hingestellt. Und hat auf dem 174cm hohen Dach mit den Finger rumgehauen.

    "Sehen Sie das nicht hier und hier und hier und hier"
    "Nein "

    Ich hab das Auto abends mal Kumpels gezeigt. Lustiges Suchspiel.

    Findet 40 Hageleinschläge
    Die habe mich ganz blöd angeschaut... "Da ist doch nix.... wo denn?"

    So da habe ich mal das Anschlussleasing nochmal durchgerechnet.

    Ich löse die Kiste jetzt nach 3 Jahren und 45.000 km zu 22.000 Euro netto ab.

    Variante a) ich gebe sie für 22.000 Euro repariert an BMW weiter und bezahle dann für 3 Jahre NeuwagenleasinLeasing knapp 25.000 netto Leasingrate. und hab nen x3 mir Rußpartikelfilter

    Variante b) Ich behalte das Auto ohne RPF , an dem man augenscheinlich nix sieht.
    Stecke die von BMW geschätzen 5000.- netto Reparaturkosten ein und fahren den Wagen noch 3 Jahre für saldo 15.000 Anschaffungkosten weiter.

    Zur Verdeutlichung : Der Wagen hat laut Schwacke heute nen Wert abzüglich der Reparturkosten von 25.000 Euro.

    Ein schöner Tag

  19. #19
    Deepsea Avatar von leonifelix
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    RE: Wieder die HUK24 2 Autos putt ;(

    Du zahlst rd. 690,00 Nettoleasing im Monat für nen X 3. Was hat der für nen NP ?
    Das Zahl ich für den X 5.
    Gruß
    Michael

  20. #20
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    57000 brutto(48k netto), Leasing ohne Anz. 20k km, kalk. RW 54%

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