Am 15.6. 17:30 hats bei uns gehagelt. Ich noch die Autos am nächsten Tag gewaschen und geschaut und gemacht. Puh alles in Ordnung.


Heute war ich bei BMW wegen Ankaufs des X3, neuen bestellt.
Da kommt der Gutachter von BMW herein.

"Den Wagen können wir nicht ankaufen.... nicht schadenfrei, wie Sie behauptet haben" :twisted: .

Wir also in die Dekrahalle, alles schön hell mit Neon. Er steigt mit mir auf die Leiter, ALLES voller kleiner Dellen, Ganauso auf der linken Seite. Ich habs nicht gesehen, aber wenn Dich ein Gurtachter auf jede einzelne Macke stößt, dann wirds klar.

Und jetzt die Frage an die Rechtsverdreher. In den Versicherungspolice (nicht nur HUK steht. 1 Woche nach Schadenereignis MELDUNG sonst Obliegenheit verletzt, und irgendwas, dass wenn ich die Obliegenheit nicht mutwillig oder grob fahrlässig verletze habe ---- Zahlung.

Am Wochenende war auch Hagel, aber ich will da nicht lügen, und sagen ich war in Starnberg.

Frage : " Wie steht die Geschichte ?"


Die Einrede auf grobe Fahrlässigkeit im Schadenfall hat die HUK24 seit 1.1.2007 gestrichen.