ah alles klar.
Dann ist über eine solche Variante sicherlich nachzudenken da der steuerliche Vorteil eine gewisse Rendite im Produkt bringt und zum anderen die Mitnahmeregelung im gegensatz zur BAV einen nicht zwingt das Ding bei Arbeitsplatzwechsel zu kündigen.

Ulrich zum Thema Erbe:

Genau meine Meinung.