Da ist auch was in mache. Allerdings durch den Gesetzgeber.Original von Kalle
Unklar bleiben dann aber auch, wer die Gebühren übernimmt...wenn ich mir nämlich mal eben 100 Artikel zur Ansicht schicken lasse, muss ich ja noch nicht mal das Porto zahlen...
Der Kunde soll verpflichtet werden die Portokosten zu übernehmen.
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Thema: EBAY BGH Urteil erwartet
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30.09.2004, 09:01 #1Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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