naja das wäre bei ebay aber sicher technisch machbar in dem man die gebühren 2-3 wochen stundet, bzw dann zurückfordert.. muss man halt eine Lösung findne die Leute nicht dazu verleitet einfach mal so alle Gebühren zurückzufordern. In dem der Käufer das vielleicht als zurückgegeben einträgt oder ähnlich...
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Thema: EBAY BGH Urteil erwartet
Baum-Darstellung
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30.09.2004, 09:00 #21lg Michael
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