In der Schweiz ist man wenigstens gegen kostenlose Herausgabe der "abhandengekommenen" Uhr gesichert, wenn man diese auf einem Markt oder im Fachhandel kauft. Allerdings: Quittung mit Warenbezeichnung als Beweismittel aufbewahren. Mit Preis und Nummer der Uhr, auch wenn es bei Vintage mühsam scheinen mag wegen des Bandes.

Das Eigentum des rechtmässigen alten Eigentümers geht aber nicht einfach verloren, er muss nur den Kaufpreis erstatten.

Ob durch Rolex "vermittelt" oder nicht, spielt keine Rolle.