Rolex macht sich die Mühe, alle Uhren zu erfassen und Register über abhanden gekommene Uhren zu führen deshalb, weil dem rechtmäßigen Besitzer geholfen werden soll, sein Schätzchen zurückzuerhalten.

Das ehrt Rolex und schützt jeden, dem eine nicht abhanden gekommene Uhr abhanden kommt.

Marko hat deshalb recht, wenn er sagt, die Uhr müsse (wohl von Ausnahmen abgesehen) bei Rolex im Hause vorliegen. Das entspricht auch dem, was man mir bei Rolex auf Anfrage mitgeteilt hat.

Hintergrund dieser Auskunftseinschränkung ist, dass der Besitzer, dem man früher auch am Telefon gesagt hat, eine bestimmte Uhr sei als geklaut bekannt, natürlich nicht gesagt hat: "Oh wie schade, aber jetzt möchte ich dem Recht zur Geltung verhelfen. Wo kann ich die Uhr abgeben?". Nur wenn Rolex die Uhr vorliegt, kann auf sie zugegriffen werden.

Für den Besitzer einer abhanden gekommenen Uhr ist - wenn's 'rauskommt - nicht nur der Kaufpreis, sondern auch die Uhr weg und der Verkäufer wohl oft nicht auffindbar.

Die am Telefon erteilte Auskunft von Rolex hat also in vielen Fällen dem Ganoven geholfen - oder jemandem, der mit diesem Wissen um seine Uhr zu einem wurde... .

Viele Grüße

Oliver