Original von Charles.
In der Schweiz ist man wenigstens gegen kostenlose Herausgabe der "abhandengekommenen" Uhr gesichert, wenn man diese auf einem Markt oder im Fachhandel kauft. Allerdings: Quittung mit Warenbezeichnung als Beweismittel aufbewahren. Mit Preis und Nummer der Uhr, auch wenn es bei Vintage mühsam scheinen mag wegen des Bandes.
In Österreich erwirbt man gutgläubig Eigentum an der Uhr (auch wenn sie gestohlen ist), wenn man sie vom "befugten Gewerbsmann im Rahmen seines Handelsbetriebes" kauft, dh, wenn ich vom Juwelier/Uhrenhändler im Geschäft und nicht vom Milchverkäufer im Kaffeehaus kaufe