Original von t5e
Originally posted by Gertschi
"Diplom Oekonom" in Deutschland???

Bin mir da aber nicht ganz sicher!
Wuerde man dann wohl mit Betriebs- oder Volkswirt uebersetzen, je nach Fakultaet?

Ist jemand hier mit etwas mehr interkulturellem Background der aufloesen kann?
Bitte schön
In Österreich war bis 2006 Magister (männlich) bzw. Magistra (weiblich) der übliche akademische Grad für die meisten Studien auf Master-Niveau. Das gilt sowohl im System der Diplomstudien (vier bis sechs Jahre ab Matura), als auch im neuen System der Magisterstudien (ein bis zwei Jahre aufbauend auf dem Bakkalaureat) im Sinne der Zyklen des Bologna-Prozesses. Ausnahmen sind die technischen Studien (Abschluss mit dem Grad Diplom-Ingenieur), die Studien der Human- und Zahnmedizin (Abschluss mit Doktorgrad, obwohl sie als Diplomstudien gelten) sowie diverse Universitätslehrgänge, die englische Bezeichnungen (z.B. Master of Science) verleihen.

Ab 2006 ist jedoch für neu eingerichtete Studien statt dem Magister der Grad Master zu verleihen und die bisher als "Magisterstudien" bezeichneten Studien heißen "Masterstudien".

Die Abkürzung für die männliche und die weibliche Form des Grades lautet „Mag.“, die ungefähre Studienrichtung wird durch einen (Fakultäts)Zusatz angezeigt, z. B.:

Mag. phil. (Magister/Magistra philosophiae, Magister/Magistra der Philosophie)
Mag. rer. soc. oec. (Magister/Magistra rerum socialium oeconomicarumque, Magister/Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften)
Mag. iur. (Magister/Magistra iuris, Magister/Magistra der Rechtswissenschaften)
Mag. rer. nat. (Magister/Magistra rerum naturalium, Magister/Magistra der Naturwissenschaft)
Mag. pharm. (Magister/Magistra pharmacie, Magister/Magistra der Pharmazie)
Mag. med. vet. (Magister/Magistra medicinae veterinaeriae, Magister/Magistra der Veterinärmedizin)
Magistergrade von Fachhochschulen werden generell mit dem Zusatz „(FH)“ gekennzeichnet. Durch eine im Jahr 2006 verabschiedete Gesetzesnovelle entfällt dieser Zusatz künftig bei Master-Studien, nicht aber bei den noch eingerichteten Diplomstudien. Bisher verliehene Magistergrade bleiben von der Neuregelung unberührt, jedoch können Absolventinnen und Absolventen den verliehenen Grad gegebenenfalls auf einen neu eingeführten Master-Grad umschreiben lassen.



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Andreas