Kündigungsfrist, Resturlaub...

Thread: Kündigungsfrist, Resturlaub...

  1. Moehf's Avatar

    Moehf:

    Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Hallo zusammen,

    hab mal eine Frage...

    Wir haben hier bei uns die gesetzliche Kündigungsfrist, das sind wohl 4 Wochen zum 15. oder Monatsende.
    Dazu 2 Fragen. Wenn der MA noch 20 Tage Urlaub hat, kann er dann kündigen und quasi am gleichen Tag gehen?
    In diesem Zusammenhang dann die 2. Frage:
    Wie kann ich das verhindern? Kann ich längere Fristen im Vertrag vereinbaren oder gibt es da eine andere Möglichkeit, dass der MA zumindest noch 3-4 Wochen hier bleibt.
    Sonst hat man ja keine Zeit zu reagieren, da die meisten Leute hier jetzt immer noch 26 Tage Urlaub haben...

    Danke!


    Manuel
    Viele Grüße, Manuel
     
  2. Mawal's Avatar

    Mawal:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu!



    ...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
    Martin

    Everything!
     
  3. Micha-K's Avatar

    Micha-K:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Meines Wissens kann man im Arbeitsvertrag auch längere Kündigungsfristen einsetzen, damit der AG nicht in diese Klemme kommt.

    Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.

    Außerdem hat er ja bei Kündigung im Sommer nicht den Anspruch auf die vollen 26 Tage - soviel ich weiß. D. j., wenn er im Juli kündigt, hat er nur Anspruch auf 7/12 von 26 Tagen = ca. 15 Tg.

    Bitte korrigiert mich, da ich nicht so ganz fit im Thema Personal bin.
    Aloha
    Micha
     
  4. Moehf's Avatar

    Moehf:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Mawal
    du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu!



    ...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
    D.h. wenn er zustimmt, kann ich die gesetzlichen Bestimmungen ausdehnen??
    Jetzt is eh schon zu spät zum Auszahlen, aber es ist blöd, wenn Dir einer sagt, er hat was Anderes und 3 Tage später isser weg...

    Danke!


    manuel
    Viele Grüße, Manuel
     
  5. Der Hanseat's Avatar

    Der Hanseat:
    Ulrich hat eigentlich alles gesagt.....

    Kündigungfrist ist verhandlungssache..... allerdings darf der AN nie übervorteilt werden..... will heissen, wenn der AN 3 Monate Kündigungsfrist hat, gilt diese auch für den AG.....

    Wenn keine Kündigungsfrist festgelegt wird, gilt die gesetzliche mit 4 Wochen zum Anfang und die erhöht sich dann mit zunehmender Betriebszzugehörigkeit.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"
     
  6. Mawal's Avatar

    Mawal:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    ihr könnt so ziemlich jede Frist vereinbaren, die ist dann halt nicht mehr gesetzlich...


    allerdings wenn ein AN gehen will, geht er...da hast du kaum Handhabe...
    Martin

    Everything!
     
  7. Der Hanseat's Avatar

    Der Hanseat:
    Jo, vor allem wennd er weg will ist fraglich, ob du den noch an seinen Arbeitsplatz ketten willst.....

    Ist in der Regel destruktiv..... Stichwort Freistellung.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"
     
  8. Moehf's Avatar

    Moehf:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Mawal
    ihr könnt so ziemlich jede Frist vereinbaren, die ist dann halt nicht mehr gesetzlich...


    allerdings wenn ein AN gehen will, geht er...da hast du kaum Handhabe...
    Ist auch nicht so tragisch, hat mich nur generell interessiert...

    Danke
    Viele Grüße, Manuel
     
  9. Moehf's Avatar

    Moehf:
    Original von Der Hanseat
    Jo, vor allem wennd er weg will ist fraglich, ob du den noch an seinen Arbeitsplatz ketten willst.....

    Ist in der Regel destruktiv..... Stichwort Freistellung.....
    Wir sind Schwaben, zur Not werden Kataloge verpackt, Freistellung gibt es hier nicht
    Ne, ist ein netter bald EX-Kollege und das war nur so ne generelle Frage
    Viele Grüße, Manuel
     
  10. blarch's Avatar

    blarch:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Mawal
    ...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
    ich dachte immer Urlaub kann bzw. darf man sich (zumindest offiziell) nicht auszahlen lassen. Zumindest müssen beide Parteien zustimmen. Sonst könnte der AG ja wahllos Urlaub streichen und gleichzeit ausbezahlen.

    Original von Mawal
    Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
    Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen an

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  11. Der Hanseat's Avatar

    Der Hanseat:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von blarch
    Original von Mawal
    Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
    Auch das kapiere ich nicht ganz. Ich kann doch meinen Urlaubsanspruch nicht in ein anderes Unternehmen übertragen? Ich weiss, dass es Ausnahmen, z.B. Baugewerbe, gibt. Aber wenn ich jetzt beim Unternemen A arbeite und mit 15 Tagen resturlaub kündige und diesen Urlaubsanspruch weder beanspruchen noch auszahlen lasse, dann fange ich beim neuen Unternehmen doch wieder bei 0 Tagen an

    Gruss
    Wolfgang
    Ist ganz einfach.....

    Der AN hat Beispielsweise 24 Arbeitstage Jahresurlaub..... und verlässt das Unternehmen zum 30.06...... dann hat er bis zu diesem Zeitpunkt 12 Tage.....

    Der neue AG stellt ihn zum 01.07. ein und gewährt ihm ebenfalls 12 Tage..... wenn du jemanden für ein halbes Jahr einstellst gewährst du ihm ja nicht einen Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr.....

    Anders wäre es nicht kontrollierbar.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"
     
  12. blarch's Avatar

    blarch:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Der Hanseat
    Ist ganz einfach.....

    Der AN hat Beispielsweise 24 Arbeitstage Jahresurlaub..... und verlässt das Unternehmen zum 30.06...... dann hat er bis zu diesem Zeitpunkt 12 Tage.....

    Der neue AG stellt ihn zum 01.07. ein und gewährt ihm ebenfalls 12 Tage..... wenn du jemanden für ein halbes Jahr einstellst gewährst du ihm ja nicht einen Urlaubsanspruch für ein ganzes Jahr.....

    Anders wäre es nicht kontrollierbar.....
    So habe ich es auch schon vorher kapiert Ich bin jedcoch davon ausgegangen, dass man nur den Urlaub nehmen kann den man sich auch "erarbeitet" hat. Hatte es nur falsch verstanden.

    Gruss
    Wolfgang
    Gruss Wolfgang
    _______________________________________________
     
  13. ehemaliges mitglied:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Micha-K
    ...
    Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
    ....
    Wenn er ein halbes Jahr Probezeit hat und Urlaubsperre, dann kann ihm das unter Umständen egal sein.
     
  14. Der Hanseat's Avatar

    Der Hanseat:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von kabubasa
    Original von Micha-K
    ...
    Ich kann mir aber nicht denken, dass ein AN im Sommer kündigt und dann seinen kompletten Urlaubsanspruch einreicht, dann hätte er ja bei seinem nächsten Job keinen Urlaub mehr für das ganze Jahr.
    ....
    Wenn er ein halbes Jahr Probezeit hat und Urlaubsperre, dann kann ihm das unter Umständen egal sein.
    Naja, das ist ja eher normal..... abe den Urlaubsanspruch kann er dann mit ins nächste Jahr nehmen..... dafür reicht ein schriftlicher Antrag bei der Personalabteilung, der imho nicht abgelehnt werden kann..... der Anspruch aus dem Vorjahr muss dann nur bis 31.03. genommen sein.....
    Gruß

    Thorben

    "Stuff is difficult....."

    "Rule 34"
     
  15. Sub-Date:

    RE: Kündigungsfrist, Resturlaub...

    Original von Mawal
    du kannst längere Fristen vereinbaren...vereinbaren=AN stimmt zu!



    ...es besteht kein Anspruch Resturlaub nehmen zu können, du kannst auch den Urlaub auszahlen...
    Mein Wissenstand ist zwar nicht auf dem neuesten Stand, aber früher war
    es so. dass Auszahlung von Resturlaub nur beim Wechsel in den Ruhestand
    zulässig war.

    Natürlich wurde es häufig auch einvernehmlich in anderen Fällen vereinbart, aber
    das war früher nicht vom Gesetz gedeckt.

    Ich kann mir nicht vorstellen, dass der AG einen AN dazu zwingen kann
    sich den Urlaub auszahlen zu lassen.

    Wenn ein AG der Meinung ist dass die Kündigungszeiten zu kurz sind, dann
    soll er halt die Kündigungszeiten für neue MA verlängern (natürlich für beide Seiten)
    und den alten MA kann man das ja durchaus positiv bei der nächsten Gehaltserhöhung verkaufen.


    BTW. Bei uns gibt es 3 Monate zum Quartalsende, verbunden mit einer Wettbewerbssperrfrist für 12 Monate, die reduziert bezahlt wird.

    Diese Sperrklause würde ich heutztage nicht mehr unterschreiben, aber früher
    wusste ich ja auch nicht welche interessanten Möglichkeiten Headhunter so an einen
    herantragen ;-)