Original von uhrenmaho
Würde mich mal interessieren, ob hier ein Spezi die Gesetzeslage kennt.
Ja, ich hoffe mal....

Original von uhrenmaho
Sind die Leute an der Kassse gesetzlich verpflichtet, den 500 Euro Schein anzunehmen, wenn ich wie hier der Kollege für 480 Euro eingekauft habe?????????????????
Nein!

Ohne lange und langweilige Exkurse, frag' ich zur Vereinfachung mal
andersrum: Gegen welchen Parapraphen sollte der Handelspartner denn
verstoßen haben, wenn er, wie hier geschehen, die Annahme des Geldes verweigert...?

Strafrechtlich sicher Essig-allenfalls zivilrechtlich könnte sich aus dieser
Weigerung ein Ersatzanspruch (z.B. durch Mehraufwendung)
begründen.
Die Gerichte werden im Einzelfall entscheiden, ob dieser Anspruch
auch besteht. Die Chancen stehen allerdings im geschilderten
Fall nicht schlecht, wenn die Nichtannahme der 500er-Note nicht
bekannt gemacht wurde und der Wechselgeld-Bedarf zum "normalen"
Geschäftsbertrieb gerechnet werden kann.

Die Polizei wird, falls sie tatsächlich hinzugerufen wird, bestenfalls die
Echtheit der Banknote prüfen und/oder die Personalien zwecks
Durchsetzung der gegenseitigen Ansprüche austauschen.

Man möge bedenken, dass Zweifel an der Echtzeit der Note auch ein
treffendes Argument sein können und das viele Automaten generell
nur bestimmte Noten anerkennen woraus sich kein Ersatzanspruch
begründet, wenn man die "passende" Note nicht parat hat.

Das Ganze ist natürlich viel komplizierter und auch nicht unstrittig. In
Holland z.B. werden generell keine Cent-Münzen angenommen etc....pp.