Hier mal ein paar Links

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Michi, wegen der Zahlen in Nürnberg:

Hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf einen tabakrauchfreien Arbeitsplatz?

Ja! Dieser Anspruch kann sich neben dem neuen § 5 ArbStättV auch aus § 618 Abs. 1 BGB ergeben (vgl. Bundesarbeitsgericht – Az.: 9 AZR 84/97 – Urteil vom 17.02.1998).

Ferner sind Arbeitgeber aus Ihrer Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer verpflichtet, diesem einen rauchfreien Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Wer keinen Zigarettenrauch am Arbeitsplatz ertragen will, darf daher auch nicht in seiner beruflichen Entwicklung benachteiligt werden (so das Arbeitsgericht Frankfurt - Az.: 6 BV 167/01)


Gruss
Wolfgang