die vorhergehenden Beiträge bzgl. Eigentumsvorbehalt beim Leasing sind richtig. Man sollte im Vorfeld in Erfahrung bringen, ob der Kunde die Uhr bei uns finanziert oder geleased hat. Bei Letzterem gehört die Ware in der Tat bis zur Vollständigen Begleichnung der Beträge (inkl Restkaufwert) uns. Insofern wäre ein Kauf einer Leasing-Uhr ein bissl "risky"

Da wir unsere Leasing-Uhren aber natürlich (wie beim KFZ-Leasing) OHNE Papiere ausliefern, vermute ich einen Finanzkauf. Der Kunde hat dann natürlich die Möglichkeit die Ware im Vorfeld mit Papieren zu veräussern.