Stell es rein...)
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20.09.2004, 22:01 #1
Eure Meinung zum Posten eines Artikels
Hallo liebe Forumsgemeinde,
eigentlich wollte ich heute einen eingescannten Chronos- Artikel im Watchtalk posten.
Aber nachdem ich im Thread "Hongkong-Rolex per Post" den Link www.abmahnungswelle.de
gefunden habe, habe ich gewisse Bedenken, dass das teuer werden könnte...
Was meint Ihr, es sind ja schon öfter Scans aus Uhrenzeitschriften hier gepostet worden. Kann man sowas mit Hinweis auf den Urheber hier machen, oder muß man dann mit unangenehmer Post rechnen? Was würdet Ihr tun?
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21.09.2004, 00:57 #2Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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21.09.2004, 07:11 #3
Lass es lieber sein
Die Urheberrechtlichen Bedenken sind stärkerGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.09.2004, 08:19 #4
Auch wenn man die Quelle postet ?
Gruß Kalle
...audiatur et altera pars...
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21.09.2004, 08:25 #5
Auszüge -Zitate, sinngemäße Wiedergebungen- sind m.E. erlaubt, aber gleich nen ganzen Artikel einscannen und der öffentlichkeit zugänglich machen....
ich hab da so meine BedenkenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.09.2004, 08:51 #6
- Registriert seit
- 16.07.2004
- Beiträge
- 770
dem schliess ich mich an...ich würds besser lassen...
Michael
Just a scratch!
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21.09.2004, 09:49 #7
RE: Eure Meinung zum Posten eines Artikels
Stell doch einen Auszug mit Quellangabe ein. Wer dann Lust auf mehr hat, kann sich per PN bei Dir melden
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21.09.2004, 11:07 #8
ich würd lediglich die Quelle posten
Original von Kalle
Auch wenn man die Quelle postet ?
ich würd´s wie Kollege Kalle halten >
lediglich die Quelle posten > ein Hinweis auf den Artikel
ist mit sicherheit nicht strafbar und kann daher nicht belangt werden.Beste Grüße Ralph
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21.09.2004, 11:19 #9
Vielleicht mal von meiner Seite was dazu. Wenn es sich um einen Artikel
im Web handelt, so hatte ich bisher weniger Probleme damit, wenn man
den Text hier einstellt, allerdings mit genauer Quellenangabe.
Auf der sicheren Seite sind wir, wenn nur der Link zur Quelle eingestellt
wird, vielleicht mit ner kleinen Zusammenfassung, worum es sich handelt.
Ich denke, so sollten wir zukünftig auch vorgehen.
Das posten von eingescannten Beiträgen, speziell aus Uhrenzeitschriften,
das sollte besser unterbleiben.Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.09.2004, 11:20 #10
also ich hab Kalle so verstnden, daß er den Text nebst Quelle einstellen würde.
Das ist m.E. nicht ohne weiteres gestattet
Wenn aber bloß gepostet wird da und dort steht was darüber ist das ockGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.09.2004, 12:13 #11Original von PCS
Vielleicht mal von meiner Seite was dazu. Wenn es sich um einen Artikel
im Web handelt, so hatte ich bisher weniger Probleme damit, wenn man den Text hier einstellt, allerdings mit genauer Quellenangabe.Und nicht für den Verfasser, sondern auch für den Forenbetreiber.
Deshalb volle Zustimmung zum zweiten Teil Deines Postings: Selbst verfasste Kurz-Übersicht mir Link (Bspw. "Hier findet Ihr mehr zur Uhr:").
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21.09.2004, 12:22 #12
Hast vollkommen Recht...
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.09.2004, 12:42 #13
- Registriert seit
- 27.02.2004
- Beiträge
- 1.995
Schawoll! Bei Urheberrechtsgeschichten wird es haarig!
Aufpassen, es tummeln sich u.a. "Anwälte" im Netz, die sich auf die Abzocke qua Abmahnungen für allerhand "Verletzungen" von Rechten spezialisiert haben, das kann sehr, sehr teuer werden!!!!!!! :evil:
Don B.
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21.09.2004, 15:44 #14
Haftbar gemacht werden, kann immer nur wer namentlich bekannt ist.
Wenn also IRGENDJEMAND einen gescannten Artikel auf einem Server mit ANONYMEM Webspace ablegt und ein Forenmitglied diesen Artikel dort ZUFÄLLIG findet und den Link hier publiziert, mit dem Hinweis:
"Habe ich beim surfen GEFUNDEN", dann hat ja KEINER von uns einen Verstoß begangen
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21.09.2004, 15:47 #15
schön gedacht, funzt leider nicht.
Der BGH hat irgendwann einmal ein Urteil gefällt, daß auch links auf dem Betreiber einer Homepage anzulasten sind, in diesem Falle also würde Percy seine Rübe dafür hinhaltenGruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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21.09.2004, 15:53 #16
So schaut's aus...
Gruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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21.09.2004, 16:02 #17
Das gilt natürlich auch für geklaute Fotos.
Irgendjemand hat sich erst vor kurzem bei Timezone bedient und eine ganze Fotoserie her reingepostet - geht natürlich auch nicht.lg Michael
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21.09.2004, 16:21 #18
Ein Weg wäre doch, den Inhalt eines Artikels kurz anzugeben und dann den Artikel auf "Anforderung durch PN" den Interessieren als Datei per E-Mail zu schicken.
77 Grüße!
Gerhard
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21.09.2004, 16:30 #19Original von Insoman
schön gedacht, funzt leider nicht.
Der BGH hat irgendwann einmal ein Urteil gefällt, daß auch links auf dem Betreiber einer Homepage anzulasten sind, in diesem Falle also würde Percy seine Rübe dafür hinhaltenAber ich kenne dieses:
http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile86.htm
Auszug daraus:
Anbieter sind gemäß § 5 Abs. l TDG für eigene Inhalte, die sie zur Nutzung bereit halten, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Für fremde Inhalte dagegen, die sie zur Nutzung bereit halten, besteht eine Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG nur dann, wenn der Anbieter von diesen Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern. Nicht verantwortlich dagegen sind Anbieter nach § 5 Abs. 3 TDG für fremde Inhalte, zu denen sie lediglich den Zugang zur Nutzung vermitteln (vgl. Schricker, aa0,Randnr. 40 a, Seite 1519).
Vieleicht beziehst Du Dich ja auf ein BG Urteil mit folgender Passage:
Wie in der Entscheidung des BGH vom 30.01.1996, NJW 96, 1131 ff. ausgeführt, kann das Verbreiten einer von einem Dritten über einen anderen aufgestellten herabsetzenden Tatsachenbehauptung dann eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen, wenn derjenige, der die Behauptung wiedergibt, sich nicht ausreichend von ihr distanziert. Eine solche ausreichende Distanzierung hat der Beklagte jedenfalls nicht dadurch vorgenommen, daß er auf die eigene Verantwortung des jeweiligen Autors verweist. Dies ist keine Distanzierung, sondern vielmehr eine nicht verantwortete Weitergabe und damit eine eigene Verbreitung.
oder Du meinst etwas ähnliches wie dieses hier:
Im zitierten Urteil des LG Hamburg wird allerdings unmißverständlich festgestellt, daß die Anbringung eines derartigen Disclaimers gerade nicht ausreichend ist, um sich von fremden Inhalten zu distanzieren. Bestenfalls also ist der Disclaimer wirkungslos und damit überflüssig. Schlimmstenfalls ist er ein Indiz für vorhandenes Unrechtsbewußtsein. Denn die Existenz eines Disclaimers zeigt, daß sich der Website-Betreiber offenbar der Möglichkeit bewußt war, daß Links auf strafrechtlich relevante Inhalte verweisen könnten.
Da hier diverse Links in den Threads gepostet werden, müssten die Mods diese ja ALLE auf evt. Urheberrechtsverletzungen prüfen. Einzige Schutzmaßnahme: Alle geposteten Links zeitnah löschen. Das kann's ja nicht sein, oder
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21.09.2004, 16:45 #20Original von Ingo.LWenn also IRGENDJEMAND einen gescannten Artikel auf einem Server mit ANONYMEM Webspace ablegt und ein Forenmitglied diesen Artikel dort ZUFÄLLIG findet und den Link hier publiziert, mit dem Hinweis...
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