Original von Gertschi
Vielleicht kann da mal ein Jurist weiterhelfen...

Auch innerhalb einer Geschäftsbeziehung ist es verboten, Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die mit der Geschäftsbeziehung nichts zu tun haben. Im vorliegenden Fall heißt das: Ja, die Telekom dürfte vielleicht anrufen, aber nur, wenn es mit der Geschäftsbeziehung selbst zu tun hat, nicht aber, um für andere Sachen zu werben.

Man kann von dem Werbenden eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Darin verpflichtet sich der Anrufende, Dich nicht wieder anzurufen, und wenn doch, muss er Dir jedesmal (z.B.) € 1.000,- zahlen.

Wer ein solches Muster haben möchte, kann mir eine PM schicken (bitte email-Adresse angeben, ich würde dann ein *.doc verschicken).

Ich habe auch schon einige dieser Anrufe bekommen, habe dann ein Fax geschickt und um Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung gebeten und sie fast immer bekommen. In den Fällen, in denen man sie nicht bekommt, kann man das Ganze nochmal als Anwalt wiederholen und dann (aber nicht vorher) noch Kosten geltend machen.

Viel Spaß-
Nico