Ich bin weitem kein Jurist - aber ich denke, dass das Fahren mit dem Standlicht verboten ist (Habe ich mal - vor einigen Jahren - in Fahrschule gelernt).Original von chris01
ist bei uns pflicht. ältere autos haben noch keine eigenen lampen dafür und ein umbau ist meist nicht wirtschaftlich. hab in letzer zeit etliche birnen tauschen müssen. daher die frage betreffend langlebigkeit und wirtschaftlichkeit:
standlicht mit nebelscheinwerfern
ODER
abblendlicht (xenon)
Aber eines weiss ich ganz sicher, ich bin mal von der Autobahn runter unter hatte die Nebelscheinwerfer an. Ich bekam eine Strafe, da ich die Nebelscheinwerfer an hatte und im Ortsgebiet war... Also ist das Fahren mit Nebelscheinwerfer im Ortsgebiet (bei keinem Nebel) verboten.
Es bleibt also nur mehr das Ablendlicht! :twisted:
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Thema: licht am tag
Baum-Darstellung
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30.05.2007, 18:37 #9
RE: licht am tag
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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