Tja, das mit der unsachgemäßen Verpackung ist so eine Sache - wir hatten öfter mal Ärger deswegen mit der Post bei zerbrochenen Gläsern oder Flaschen. Hierbei sind gewisse Vorschriften einzuhalten, die normalerweise in den AGB zu finden sind, ausschlaggebend sind die FTZ-Nummern der Verpackung, zumindest in unserem Fall. So war z.B. relevant, daß die Verpackung einen Sturz von 1.20 Metern Höhe abfangen können muß. Ich weiß nicht, wie das bei Gitarren ist, aber da mußt du ansetzen. Wenn der Karton, den du verwendet hast, für den Versand von Gitarren geeignet ist, hast du gute Chancen. Hier solltest du mal einen Profi kontaktieren, wie ere Gitarren versendet und wie eine sachgemäße Verpackung auszusehen hat.

Mit der Rechtschutzvrsicherung hat das relativ wenig zu tun. Wenn du im Recht bist, mußt du nicht zahlen und auch eine Rechtschutzversicherung übernimmt nur, wenn du gute Chancen hast, zu gewinnen. Das ist also nicht dein Problem.