Das geht ohne Probleme, ausser evtl. Schenkungsfreibeträge machen Dir Sorgen - die liegen bei ca.200tsd alle 10Jahre bei direkten Verwandten. Kritisch wirds nur wenn die Gören 18 werden und mit der Kohle schoppen gehen
Ich würde es mit grossen Summen nicht machen, bei einer Scheidung bist Du sonst das Geld zu 50% los,weil sich dann die Frau die Hälfte reinziehen kann.
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14.05.2007, 19:05 #1
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Sparerfreibetrag Übertragung auf Kinder, brauche mal einen Tip von den Experten
Hallo ins Forum
hier eine Frage an die Finanzexperten. Wegen des halbierten Sparerfreibetrageswollte ich eigenlich Geld auf meine minderjährigen Kinder übertragen, damit diese auch den Freibetrag voll ausnutzen.
Wie ist es denn wenn ich das Geld irgendwann wieder brauche und von den Kindern wieder zurückhole, ist das dann eine Schenkung von den Kindern auf die Eltern? Also Schenkungssteuerpflichtig? oder wie sind da die Freibeträge? Interessiert sich das Finanzamt für sowas?
Oder kann mann solange die Kinder minderjährig sind Gelder beliebig hin und her schieben?
Oder wie macht ihr das? Aktien oder Fonds sind für mich momentan keine Alternative
würde mich über infos sehr freuen
Grüsse Andreas
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14.05.2007, 19:13 #2
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RE: Sparerfreibetrag Übertragung auf Kinder, brauche mal einen Tip von den Experten
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14.05.2007, 19:17 #3
Kein einfaches Thema Andreas, aber die Freibeträge zwischen Eltern und Kindern sind (Gott sei Dank) immernoch sehr hoch..............
Eine Schenkung entsteht in dem Fall der Hin-und Herschieberei ja eigentlich nicht, aber wie gesagt nicht ganz so einfach............
Nur was hat es für einen Sinn, den Kindern erst ein Geld zu übertragen und dann wieder haben zu wollen................Wenn Du es von den Kindern wieder auf Dich nimmst und dann ausgibst, hast Du doch gar kein Problem...............
oder habe ich da was falsch verstanden..............
Ich denke, Du solltest Dir da einen Berater in Deiner Nähe suchen wenn Du kein Vertaruen zu Deiner Bank hast - kannst ja auch eine PN schicken, vielleicht kann ich Dir ein bischen helfen..............
LG UweIhr seid O.K. Ich bin O.K. Zusammen sind wir fantastisch
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14.05.2007, 19:26 #4
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Er meinst folgendes: Wenn der Freibetrag der Eltern ausgeschöpft ist, kann man den der Kinder nutzen.Das gilt für Einahmen wie Zinsen und Dividenden.
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14.05.2007, 19:33 #5
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Themenstarter
Hallo
ja genau, im Prinzip ist das Geld ja nicht wirklich für die Kinder gedacht, sondern nur zwischengeparkt um den Sparerfreibetrag zu nutzen
Nun habe ich gehört dass der Freibetrag von Eltern auf Kindern bei einer Schenkung sehr hoch ist.
Anscheinend aber nicht wenn die Kinder mir mein Geld zurückzahlen, wenn ich es brauchen um meine Baufinanzierung zurückzubezahlen.
Das macht mir etwas Sorgen
Grüsse Andreas / Jlc
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14.05.2007, 19:38 #6
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Original von JLC
Hallo
ja genau, im Prinzip ist das Geld ja nicht wirklich für die Kinder gedacht, sondern nur zwischengeparkt um den Sparerfreibetrag zu nutzen
Nun habe ich gehört dass der Freibetrag von Eltern auf Kindern bei einer Schenkung sehr hoch ist.
Anscheinend aber nicht wenn die Kinder mir mein Geld zurückzahlen, wenn ich es brauchen um meine Baufinanzierung zurückzubezahlen.
Das macht mir etwas Sorgen
Grüsse Andreas / Jlc
Wegen der geplanten Kürzung des Sparer Freibetrags 2007 ist es sicher ratsam zu überprüfen, inwiefern Familienmitglieder mit einbezogen werden können.
Auch Kinder haben genauso wie die Eltern jährliche Freibeträge bei der Besteuerung ihres Einkommens.
Haben Kinder Einnahmen aus Kapitalvermögen sind pro Kind insgesamt 9121,–Euro steuerfrei.
Dies setzt sich aktuell zusammen aus:
Grundfreibetrag (7664,–) Sparer Freibetrag (1370,–) Werbungskosten Pauschbetrag (51,–) Sonderausgaben Pauschbetrag (36,–)
Eine Schenkung von Kapitalvermögen an Kinder sind bis 205.000 Euro steuerfrei. Diese 205.000 Euro gelten pro Kind und kann jeweils nach Ablauf von 10 Jahren erneut in Anspruch genommen werden.
Die Übertragung eines Kapitalvermögens auf ein Kind, muss den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften entsprechen um anerkannt zu werden.
Dies bedeutet dass Eltern nicht mehr auf dies Kapital nebst Zinsen für eigene Zwecke zugreifen können, sobald ein Konto oder ein Depot auf das Kind eingerichtet wurde.
Zu beachten ist bei Kindern über 18 Jahre, die sich in der Ausbildung befinden, dass sie bei hohen Kapitaleinkünften in die gesetzliche Krankenversicherung eigene Beiträge zahlen müssen und ebenso dass Kindergeld und der Kinderfreibetrag wegfallen, ab einer bestimmten Höhe der Einnahmen.
Mein Tip:
Steuerberater aufsuchen, nur der kennt die Gegebenheiten.
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14.05.2007, 21:31 #7
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Themenstarter
Hallo
also danke erstmal, ist wohl doch nicht so einfach mit dem hin und herschaufeln.
Grüsse Andreas
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15.05.2007, 02:01 #8
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Nein das ist gar nicht so einfach. Bei volljährigen Kindern sind die Hürden ja noch relativ niedrig.
Bei minderjährigen Kindern ist es wesentlich schwieriger. Aufgrund des Selbstkontrahierungsverbotes gem. § 181 BGB ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig.
Dieser hat sehr strenge Auflagen zu beachten. Also bitte genau informieren bevor du einfach zu Werke gehst und die Sache dann evtl. nicht anerkannt wird.
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15.05.2007, 07:13 #9
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Steuerberater deines Vertrauens fragen alles andere macht keinen sinn.
Gruß
janGruß
Jan
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16.05.2007, 08:47 #10Original von Virtuose
Nein das ist gar nicht so einfach. Bei volljährigen Kindern sind die Hürden ja noch relativ niedrig.
Bei minderjährigen Kindern ist es wesentlich schwieriger. Aufgrund des Selbstkontrahierungsverbotes gem. § 181 BGB ist die Bestellung eines Ergänzungspflegers notwendig.
Dieser hat sehr strenge Auflagen zu beachten. Also bitte genau informieren bevor du einfach zu Werke gehst und die Sache dann evtl. nicht anerkannt wird.
Kein einfaches Thema.Gruß
Michael
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18.05.2007, 17:14 #11
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Hallo!
Zu dem Thema gibt es jetzt eine Verfügung der OFD Magdeburg, Az. S 2252 - 90 - St 214.
Die Gelder müssen die elterliche Vermögenssphäre tatsächlich und endgültig verlassen haben. Konten und Depots müssen auf den Namen der Kinder laufen und hier sind auch die Dividenen -und/oder Zinseinnahmen gutzuschreiben.
Eltern dürfen bei Minderjährigen das Vermögen und die Erträge zwar verwalten, aber nicht darüber verfügen.
Die Finanzämter kontrollieren diese Vorgänge!
Grüße
PeterGrüße
Peter
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