sorry Fahrverbot nur bei Fahrern in der ProbezeitOriginal von Vanessa
Der Anfang war gutOriginal von artbroker
Nächster Thread in 3 Jahren.
Heute durfte ich das Internet mal wieder benutzen.
Grüße aus dem Gefängnis in Wels Eure Vanessa
70 Euro und hier über Uhren reden die wesentlich teurer sind.
Bist Du zu schnell gefahren-Ja!
In D müßtest Du nicht nur zahlen sondern hättest noch 3 Punkte mehr in Flensburg und eventuell 1 Monat Fahrverbot.
Also folge dem Rat vom Donallerdings kassiere ich für 24 zu schnell auf der AB in D kein Fahrverbot und auch keine Strafe mit 70 Öcken...ich werde mal hirnen, ob mir eventueller Stress das wert ist...
hier Auszug aus dem Gebührenrechner:
Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.
Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
-----------
Quelle:Bussgeld Rechner
Ergebnis 21 bis 40 von 46
-
16.05.2007, 00:41 #21
Folgende Rechtslage liegt vor.
Wir Österreicher blitzen von hinten. Ergo ist der Fahrer nicht zu sehen. Ein österreichisches Gesetz regelt aber das Strafen immer dem Halter zugeschrieben werden wenn der keinen anderen Fahrer benennt.
Das ist aber österreichisches Recht und nicht Deutsches. Michael du bist Deutscher und daher gilt für dich eine andere Rechtslage.
Bei dir sieht es folgendermassen aus:
Gesetzlich bist du in Deutschland nicht verpflichtet dich selbst oder andere zu belasten (sprich anzugeben wer gefahren ist)
Ergo: Die österreichische Justiz kann dich nicht dazu zwingen dich selbst oder andere zu belasten und da sie den Halter auf dem Foto nicht erkennen können wird das Verfahren eingestellt.
Folgendes ist nun zu tun:
Rechtsschutz versichert? Rechtsanwalt als Freund?
Dann lass den ein Schreiben aufsetzen in dem du die österreichischen Behörden darüber informierst das du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst und damit nicht gewillt bist die Strafe zu tragen.
Dieser Brief sollte vom Anwalt ausgefertigt werden. Nicht selber schreiben das gibt nur Ärger.
Wenn du den Anwalt bezahlen müsstest: Überweisen. Kommt günstiger und wir Össis brauchens sowieso
Folgendes zur Strafhöhe: Laut einem kürzlich verabschiedetem EU-Gesetz ist nun jedes Land dazu berechtigt Ansprüche ab der Höhe von 70 einzuziehen. Viele Länder (Österreich) haben daher ihren Strafrahmen angepasst und entsprechend erhöht.
In Deutschland solls im Sommer beschlossen werden.Christoph
"I hate being Bi-Polar. Its awesome"
-
16.05.2007, 07:23 #22
-
16.05.2007, 07:33 #23Sag ich ja!Original von Salamander
Folgende Rechtslage liegt vor.
Wir Österreicher blitzen von hinten. Ergo ist der Fahrer nicht zu sehen. Ein österreichisches Gesetz regelt aber das Strafen immer dem Halter zugeschrieben werden wenn der keinen anderen Fahrer benennt.
Das ist aber österreichisches Recht und nicht Deutsches. Michael du bist Deutscher und daher gilt für dich eine andere Rechtslage.
Bei dir sieht es folgendermassen aus:
Gesetzlich bist du in Deutschland nicht verpflichtet dich selbst oder andere zu belasten (sprich anzugeben wer gefahren ist)
Ergo: Die österreichische Justiz kann dich nicht dazu zwingen dich selbst oder andere zu belasten und da sie den Halter auf dem Foto nicht erkennen können wird das Verfahren eingestellt.
Folgendes ist nun zu tun:
Rechtsschutz versichert? Rechtsanwalt als Freund?
Dann lass den ein Schreiben aufsetzen in dem du die österreichischen Behörden darüber informierst das du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst und damit nicht gewillt bist die Strafe zu tragen.
Dieser Brief sollte vom Anwalt ausgefertigt werden. Nicht selber schreiben das gibt nur Ärger.
Wenn du den Anwalt bezahlen müsstest: Überweisen. Kommt günstiger und wir Össis brauchens sowieso
Folgendes zur Strafhöhe: Laut einem kürzlich verabschiedetem EU-Gesetz ist nun jedes Land dazu berechtigt Ansprüche ab der Höhe von 70 einzuziehen. Viele Länder (Österreich) haben daher ihren Strafrahmen angepasst und entsprechend erhöht.
In Deutschland solls im Sommer beschlossen werden.
Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
-
16.05.2007, 08:50 #24Submariner
- Registriert seit
- 15.04.2006
- Beiträge
- 329
Du bist zu schnell gefahren und haeufig in Oesterreich -> bezahlen.
Alles andere kostet Zeit, sprich Geld..
-
16.05.2007, 08:53 #25Milgauss
- Registriert seit
- 03.09.2006
- Beiträge
- 247
Dann musste der Gerichtsvollzieher ja gar nicht mehr vorbeikommen wenn du selber hinfährst.Original von ameisenpo
Mein Parkverstoß damals hatte sich von ca. 20 DM umgerechnet bis auf ca. 150.- DM hochgeschaukelt...................
Gruss aus der Schweiz
Luigi
-
16.05.2007, 08:56 #26ehemaliges mitgliedGast
Sei froh daß du ned in der Schweiz geblitzt wurdest, wäre noch teurer.
-
16.05.2007, 09:19 #27
Oh Mann! Was für Hosenkackser! :twisted:
Sorry, aber sich vor einer berechtigten Strafe zu drücken finde ich äußerst unpassend.
Du bist zu schnell gefahren, es ist Dir bewusst das es dafür Gesetze gibt, also mach Dich nicht an und zahl die € 70,--.
Rolex tragen und solch eine Grundeinstellung passen meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Ich finde es schon unverschämt einen solchen tread überhaupt zu eröffnen.MfG
David
6,27ft=1,91m
SUPERLATIVE "HELD"
OFFICIALLY CERTIFIED
-
16.05.2007, 09:25 #28
Offenbar handelt es sich um einen Firmenwagen. Dann hilft Folgendes:
Gib einfach an, an diesem Tag sei ein Geschäftsfreund aus Kuala Lumpur oder Südafrika oder Tibet gefahren, dazu gibst Du einen Namen und Adresse an und das wars.
In solche Länder wird nichts weitergesandt - diese Methode hat in meinem Bekanntenkreis bestens funktioniert.
Gruß,
BrettMit besten Grüßen,
Stefan
-
16.05.2007, 09:27 #29
super dieses Forum wird immer besser.
Anleitung zur uneidlichen Falschaussage -hervorragend.
Manche Dinge sollte man nur tun wenn man hinterher den Mund halten kann.
Was kommt als nächstes...?
-
16.05.2007, 09:45 #30
RE: Österreichische Anonymverfügung
Original von Vanessa
Gesucht habe ich- Ehrenwort! Wer weiß was?
Ich habe eine AV bekommen aus Österreich- 70 Tacken- und dem räuberischen Bergvolk schmeisse ich das Geld nicht gerne in den Rachen...die Gmbh wird benannt, ich gehe aber davon aus, daß ich es war....auf der AB statt 100 km/h 124 km/h gefahren....
Kann ich das Ding einfach in die Rundablage treten oder gibt es dann Ärger in D? Punkte willisch keine....
Danke für Eure Ratschläge....
Zahlen und fröhlich sein :twisted:
Was nützt es dir, wenn du beim nächsten mal angehalten wirst? Dann nehmen sie die Karre auseinander und finden bestimmt ein paar Kleinigkeiten. Und das sie das Kennzeichen bei Nichtzahlung registrieren ist anzunehmen.
Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
Oder Anwalt einschalten ( wegen 70 Tacken
)
Ist doch nur Geld :twisted:
AndreasAndreas
First 7
-
16.05.2007, 09:52 #31Gesperrter User
- Registriert seit
- 30.11.2006
- Beiträge
- 191
Sorry, aber sich vor einer berechtigten Strafe zu drücken finde ich äußerst unpassend.
Du bist zu schnell gefahren, es ist Dir bewusst das es dafür Gesetze gibt, also mach Dich nicht an und zahl die € 70,--.
Rolex tragen und solch eine Grundeinstellung passen meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Ich finde es schon unverschämt einen solchen tread überhaupt zu eröffnen.
Seh is genauso.
Hatte auch letztes Jahr eine Anonymverfügung.
Mein Motto: zahlen und gut iss...
-
16.05.2007, 09:54 #32
RE: Österreichische Anonymverfügung
Ich meinte damit: Nein, ist es NICHT wert. Das schlechte Gefühl, welches danach dein ständiger Begleiter ist, kann durch die paar gesparten Euro's nicht kompensiert werdenOriginal von avernas
Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
-
16.05.2007, 10:02 #33
RE: Österreichische Anonymverfügung
Original von Ingo.L
Ich meinte damit: Nein, ist es NICHT wert. Das schlechte Gefühl, welches danach dein ständiger Begleiter ist, kann durch die paar gesparten Euro's nicht kompensiert werdenOriginal von avernas
Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
Dann hab ich es falsch gelesen und gebe dir vollkommen Recht
Andreas
First 7
-
16.05.2007, 10:05 #34Double-Red
- Registriert seit
- 07.09.2005
- Ort
- Salzkammergut
- Beiträge
- 7.350
Ich würde mich mal bei einem Verkehrsrechtsanwalt erkundigen wie das wirklich gehandhabt wird !
Bevor das Böse erwachen kommt, da hat sich in letzter Zeit viel getan !
Und die 70,-- Ocken werden Dich auch nicht umhaun !
Finds eher peinlich hier so was zu posten !LG Dieter
-
16.05.2007, 11:17 #35
ich denke wir sollten mal überlegen
ob wir hier nicht für solche schweren fälle
des finanzillen ruines
einen sozialfonds einrichten sollen
überlegt mal was das für kreise ziehen kann
wenn auf einmal in der blick steht
" deutscher krönchenträger durch strafmandat in österreich in den finazruin getrieben "
wollt ihr das ?????
der beitrag grenz meiner meinung nach an vera....e sorryGruss Christoph
-
16.05.2007, 12:19 #36
Na, ehe es im Sinne von IPAQ1 hier so weitergeht: Die Frage war ernsthaft, da ich geschrieben habe: "Ich gehe davon aus, daß ich es war..."-Zur Erläuterung: Wir waren mit mehreren Fahrzeugen beim Kunden und eines ist geblitzt worden....
Bei uns zahlt jeder seine Strafen selbst und ich will das gerne zuordnen- wars ich, ok, wenn ichs nicht war, will ichs nicht bezahlen- alles klar?
Häme ist m.E. nicht angebracht, aber Klischees wollen immer wieder mal bedient werden, oder?
Danke an alle mit vernünftigen Ratschlägen!Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
-
16.05.2007, 13:09 #37
auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.mfg Christoph
-
16.05.2007, 13:15 #38Jou, das Kennzeichen weiß ich, aber nicht den Fahrer und für gewisse Kfz gibt es bei uns kein Fahrtenbuch...Original von chris01
auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
-
16.05.2007, 13:27 #39Ja - aber wenn es ueberhaupt ein Foto gibt - dann nur von hinten.Original von chris01
auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.
In Oesterreich wird nur von hinten geblitzt. Ich gehe aber davon aus, dass es sich hierbei um eine Radarpistole handelte.Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
-
16.05.2007, 13:58 #40
gesetz übertreten - daher zahlen. so schwierig zu verstehen?
Pepsi. What else?

Ähnliche Themen
-
Was ist eine "Anonymverfügung" aus Österreich?
Von Edmundo im Forum Off TopicAntworten: 76Letzter Beitrag: 07.08.2009, 13:31 -
Österreichische Post...
Von flost389 im Forum Off TopicAntworten: 24Letzter Beitrag: 29.02.2008, 14:58 -
Mitsu Evo und die Österreichische Exekutive
Von ehemaliges mitglied im Forum Off TopicAntworten: 9Letzter Beitrag: 10.11.2006, 16:24 -
Für österreichische Kabarettfreunde....
Von THX_Ultra im Forum Off TopicAntworten: 2Letzter Beitrag: 15.10.2004, 08:48


Zitieren
Themenstarter

Lesezeichen