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  1. #21
    Daytona Avatar von Salamander
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    Folgende Rechtslage liegt vor.

    Wir Österreicher blitzen von hinten. Ergo ist der Fahrer nicht zu sehen. Ein österreichisches Gesetz regelt aber das Strafen immer dem Halter zugeschrieben werden wenn der keinen anderen Fahrer benennt.
    Das ist aber österreichisches Recht und nicht Deutsches. Michael du bist Deutscher und daher gilt für dich eine andere Rechtslage.
    Bei dir sieht es folgendermassen aus:
    Gesetzlich bist du in Deutschland nicht verpflichtet dich selbst oder andere zu belasten (sprich anzugeben wer gefahren ist)
    Ergo: Die österreichische Justiz kann dich nicht dazu zwingen dich selbst oder andere zu belasten und da sie den Halter auf dem Foto nicht erkennen können wird das Verfahren eingestellt.

    Folgendes ist nun zu tun:
    Rechtsschutz versichert? Rechtsanwalt als Freund?
    Dann lass den ein Schreiben aufsetzen in dem du die österreichischen Behörden darüber informierst das du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst und damit nicht gewillt bist die Strafe zu tragen.
    Dieser Brief sollte vom Anwalt ausgefertigt werden. Nicht selber schreiben das gibt nur Ärger.
    Wenn du den Anwalt bezahlen müsstest: Überweisen. Kommt günstiger und wir Össis brauchens sowieso

    Folgendes zur Strafhöhe: Laut einem kürzlich verabschiedetem EU-Gesetz ist nun jedes Land dazu berechtigt Ansprüche ab der Höhe von 70 einzuziehen. Viele Länder (Österreich) haben daher ihren Strafrahmen angepasst und entsprechend erhöht.
    In Deutschland solls im Sommer beschlossen werden.
    Christoph

    "I hate being Bi-Polar. Its awesome"

  2. #22
    Deepsea Avatar von artbroker
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    Original von Vanessa
    Original von artbroker
    Nächster Thread in 3 Jahren.

    Heute durfte ich das Internet mal wieder benutzen.
    Grüße aus dem Gefängnis in Wels Eure Vanessa

    70 Euro und hier über Uhren reden die wesentlich teurer sind.
    Bist Du zu schnell gefahren-Ja!
    In D müßtest Du nicht nur zahlen sondern hättest noch 3 Punkte mehr in Flensburg und eventuell 1 Monat Fahrverbot.
    Also folge dem Rat vom Don
    Der Anfang war gut allerdings kassiere ich für 24 zu schnell auf der AB in D kein Fahrverbot und auch keine Strafe mit 70 Öcken...ich werde mal hirnen, ob mir eventueller Stress das wert ist...
    sorry Fahrverbot nur bei Fahrern in der Probezeit
    hier Auszug aus dem Gebührenrechner:

    Sie sind außerhalb geschlossener Ortschaften 24 km/h zu schnell gefahren.

    Das wird Sie voraussichtlich 40 Euro kosten.
    Hinzu kommen Gebühren von voraussichtlich 25,60 Euro.
    Außerdem ein Pünktchen in Flensburg.
    Haben Sie bereits einen Eintrag in Flensburg, der noch
    nicht verjährt ist, kann das zu einer höheren Geldstrafe führen !
    -----------
    Quelle:Bussgeld Rechner

  3. #23
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Original von Salamander
    Folgende Rechtslage liegt vor.

    Wir Österreicher blitzen von hinten. Ergo ist der Fahrer nicht zu sehen. Ein österreichisches Gesetz regelt aber das Strafen immer dem Halter zugeschrieben werden wenn der keinen anderen Fahrer benennt.
    Das ist aber österreichisches Recht und nicht Deutsches. Michael du bist Deutscher und daher gilt für dich eine andere Rechtslage.
    Bei dir sieht es folgendermassen aus:
    Gesetzlich bist du in Deutschland nicht verpflichtet dich selbst oder andere zu belasten (sprich anzugeben wer gefahren ist)
    Ergo: Die österreichische Justiz kann dich nicht dazu zwingen dich selbst oder andere zu belasten und da sie den Halter auf dem Foto nicht erkennen können wird das Verfahren eingestellt.

    Folgendes ist nun zu tun:
    Rechtsschutz versichert? Rechtsanwalt als Freund?
    Dann lass den ein Schreiben aufsetzen in dem du die österreichischen Behörden darüber informierst das du von deinem Zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machst und damit nicht gewillt bist die Strafe zu tragen.
    Dieser Brief sollte vom Anwalt ausgefertigt werden. Nicht selber schreiben das gibt nur Ärger.
    Wenn du den Anwalt bezahlen müsstest: Überweisen. Kommt günstiger und wir Össis brauchens sowieso

    Folgendes zur Strafhöhe: Laut einem kürzlich verabschiedetem EU-Gesetz ist nun jedes Land dazu berechtigt Ansprüche ab der Höhe von 70 einzuziehen. Viele Länder (Österreich) haben daher ihren Strafrahmen angepasst und entsprechend erhöht.
    In Deutschland solls im Sommer beschlossen werden.
    Sag ich ja!
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  4. #24
    Submariner
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    Du bist zu schnell gefahren und haeufig in Oesterreich -> bezahlen.
    Alles andere kostet Zeit, sprich Geld..

  5. #25
    Milgauss
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    Original von ameisenpo
    Mein Parkverstoß damals hatte sich von ca. 20 DM umgerechnet bis auf ca. 150.- DM hochgeschaukelt...................
    Dann musste der Gerichtsvollzieher ja gar nicht mehr vorbeikommen wenn du selber hinfährst.
    Gruss aus der Schweiz

    Luigi

  6. #26
    ehemaliges mitglied
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    Sei froh daß du ned in der Schweiz geblitzt wurdest, wäre noch teurer.

  7. #27
    Freccione Avatar von David1973
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    Oh Mann! Was für Hosenkackser! :twisted:

    Sorry, aber sich vor einer berechtigten Strafe zu drücken finde ich äußerst unpassend.

    Du bist zu schnell gefahren, es ist Dir bewusst das es dafür Gesetze gibt, also mach Dich nicht an und zahl die € 70,--.

    Rolex tragen und solch eine Grundeinstellung passen meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Ich finde es schon unverschämt einen solchen tread überhaupt zu eröffnen.
    MfG
    David
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  8. #28
    Yacht-Master Avatar von Lord Sinclair
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    Offenbar handelt es sich um einen Firmenwagen. Dann hilft Folgendes:
    Gib einfach an, an diesem Tag sei ein Geschäftsfreund aus Kuala Lumpur oder Südafrika oder Tibet gefahren, dazu gibst Du einen Namen und Adresse an und das wars.
    In solche Länder wird nichts weitergesandt - diese Methode hat in meinem Bekanntenkreis bestens funktioniert.
    Gruß,
    Brett
    Mit besten Grüßen,
    Stefan

  9. #29
    Deepsea Avatar von artbroker
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    super dieses Forum wird immer besser.
    Anleitung zur uneidlichen Falschaussage -hervorragend.
    Manche Dinge sollte man nur tun wenn man hinterher den Mund halten kann.
    Was kommt als nächstes...?

  10. #30
    Day-Date Avatar von avernas
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    RE: Österreichische Anonymverfügung

    Original von Vanessa
    Gesucht habe ich- Ehrenwort! Wer weiß was?

    Ich habe eine AV bekommen aus Österreich- 70 Tacken- und dem räuberischen Bergvolk schmeisse ich das Geld nicht gerne in den Rachen...die Gmbh wird benannt, ich gehe aber davon aus, daß ich es war....auf der AB statt 100 km/h 124 km/h gefahren....

    Kann ich das Ding einfach in die Rundablage treten oder gibt es dann Ärger in D? Punkte willisch keine....

    Danke für Eure Ratschläge....

    Zahlen und fröhlich sein :twisted:

    Was nützt es dir, wenn du beim nächsten mal angehalten wirst? Dann nehmen sie die Karre auseinander und finden bestimmt ein paar Kleinigkeiten. Und das sie das Kennzeichen bei Nichtzahlung registrieren ist anzunehmen.
    Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
    Oder Anwalt einschalten ( wegen 70 Tacken )

    Ist doch nur Geld :twisted:

    Andreas
    Andreas

    First 7

  11. #31
    Gesperrter User
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    Sorry, aber sich vor einer berechtigten Strafe zu drücken finde ich äußerst unpassend.

    Du bist zu schnell gefahren, es ist Dir bewusst das es dafür Gesetze gibt, also mach Dich nicht an und zahl die € 70,--.

    Rolex tragen und solch eine Grundeinstellung passen meiner Meinung nach überhaupt nicht zusammen. Ich finde es schon unverschämt einen solchen tread überhaupt zu eröffnen.
    Seh is genauso.

    Hatte auch letztes Jahr eine Anonymverfügung.

    Mein Motto: zahlen und gut iss...

  12. #32
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    RE: Österreichische Anonymverfügung

    Original von avernas
    Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
    Ich meinte damit: Nein, ist es NICHT wert. Das schlechte Gefühl, welches danach dein ständiger Begleiter ist, kann durch die paar gesparten Euro's nicht kompensiert werden

  13. #33
    Day-Date Avatar von avernas
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    RE: Österreichische Anonymverfügung

    Original von Ingo.L
    Original von avernas
    Und wenn man hier so ein paar Kommentare liest " hatte mal was in Belgien und nicht gezahlt und bin heute noch froh wenn ich wieder aus dem Land bin"( so sinngemäß) da fragt man sich doch ob es das wert ist?
    Ich meinte damit: Nein, ist es NICHT wert. Das schlechte Gefühl, welches danach dein ständiger Begleiter ist, kann durch die paar gesparten Euro's nicht kompensiert werden


    Dann hab ich es falsch gelesen und gebe dir vollkommen Recht
    Andreas

    First 7

  14. #34
    Double-Red
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    Ich würde mich mal bei einem Verkehrsrechtsanwalt erkundigen wie das wirklich gehandhabt wird !

    Bevor das Böse erwachen kommt, da hat sich in letzter Zeit viel getan !

    Und die 70,-- Ocken werden Dich auch nicht umhaun !

    Finds eher peinlich hier so was zu posten !
    LG Dieter

  15. #35
    Yacht-Master Avatar von IPAQ1
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    ich denke wir sollten mal überlegen

    ob wir hier nicht für solche schweren fälle

    des finanzillen ruines

    einen sozialfonds einrichten sollen

    überlegt mal was das für kreise ziehen kann

    wenn auf einmal in der blick steht

    " deutscher krönchenträger durch strafmandat in österreich in den finazruin getrieben "


    wollt ihr das ?????


    der beitrag grenz meiner meinung nach an vera....e sorry
    Gruss Christoph

  16. #36
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Na, ehe es im Sinne von IPAQ1 hier so weitergeht: Die Frage war ernsthaft, da ich geschrieben habe: "Ich gehe davon aus, daß ich es war..."-Zur Erläuterung: Wir waren mit mehreren Fahrzeugen beim Kunden und eines ist geblitzt worden....

    Bei uns zahlt jeder seine Strafen selbst und ich will das gerne zuordnen- wars ich, ok, wenn ichs nicht war, will ichs nicht bezahlen- alles klar?

    Häme ist m.E. nicht angebracht, aber Klischees wollen immer wieder mal bedient werden, oder?

    Danke an alle mit vernünftigen Ratschlägen!
    Gruß,

    Michi

    If the government says you don`t need a gun......buy two!

  17. #37
    Hauptforensemmler Avatar von chris01
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    auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
    und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.
    mfg Christoph

  18. #38
    Steve McQueen Avatar von Vanessa
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    Themenstarter
    Original von chris01
    auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
    und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.
    Jou, das Kennzeichen weiß ich, aber nicht den Fahrer und für gewisse Kfz gibt es bei uns kein Fahrtenbuch...
    Gruß,

    Michi

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  19. #39
    PREMIUM MEMBER Avatar von Gertschi
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    Original von chris01
    auf meiner anonymverfügung war das kennzeichen drauf. wenn ihr mit mehreren autos bei uns wahrt, sollte doch immer noch das kennzeichen eindeutig sein.
    und gegen die AV kannst du auch kein rechtsmittel einlegen. erst wenn du die frist verstreichen läßt, gibts erst fotos etc.
    Ja - aber wenn es ueberhaupt ein Foto gibt - dann nur von hinten.
    In Oesterreich wird nur von hinten geblitzt. Ich gehe aber davon aus, dass es sich hierbei um eine Radarpistole handelte.
    Gertschi

    Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa

  20. #40
    Deepsea Avatar von Martini
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    gesetz übertreten - daher zahlen. so schwierig zu verstehen?
    Pepsi. What else?

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