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Radarforum - Thema Austria
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15.05.2007, 17:54 #1
Österreichische Anonymverfügung
Gesucht habe ich- Ehrenwort! Wer weiß was?
Ich habe eine AV bekommen aus Österreich- 70 Tacken- und dem räuberischen Bergvolk schmeisse ich das Geld nicht gerne in den Rachen...die Gmbh wird benannt, ich gehe aber davon aus, daß ich es war....auf der AB statt 100 km/h 124 km/h gefahren....
Kann ich das Ding einfach in die Rundablage treten oder gibt es dann Ärger in D? Punkte willisch keine....
Danke für Eure Ratschläge....Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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15.05.2007, 17:58 #2
- Registriert seit
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- 11.439
RE: Österreichische Anonymverfügung
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15.05.2007, 18:12 #3
Hmmm, schon mal nihct so schlecht, aber der ADAC-Server, der mir da verläßlich erschient funzt ned- weiß noch jemand was - aus Erfahrung vielleicht?
Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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15.05.2007, 18:56 #4ehemaliges mitgliedGast
RE: Österreichische Anonymverfügung
Einfach in die Tonne treten das Ding !
Angeblich würden österreichische Strafzettel bei uns eingetrieben.........
Iss aber meiner Erfahrung nach nicht wahr.
Hatte mal ein Bußgeld (Falschparken in Salzburg) nicht bezahlt, mir wurde sogar zum Schluß mit dem Gerichtsvollzieher gedroht - der hätte heute noch zu kommen................
Nachteil: Mit dem Fahrzeug natürlich nicht mehr zu denenen rüber fahren, sonst kanns teuer werden........
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15.05.2007, 18:58 #5
Vergiss es - einfach wegwerfen.
Es ist unfair - aber wenn ich in Deutschland zu schnell, wird das in Ö eingetrieben - umgekehrt nicht. Sicher! Gut für Dich!Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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15.05.2007, 19:01 #6Original von Gertschi
Vergiss es - einfach wegwerfen.
Es ist unfair - aber wenn ich in Deutschland zu schnell, wird das in Ö eingetrieben - umgekehrt nicht. Sicher! Gut für Dich!Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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15.05.2007, 19:15 #7ehemaliges mitgliedGastOriginal von Vanessa
Original von Gertschi
Vergiss es - einfach wegwerfen.
Es ist unfair - aber wenn ich in Deutschland zu schnell, wird das in Ö eingetrieben - umgekehrt nicht. Sicher! Gut für Dich!
Mein Parkverstoß damals hatte sich von ca. 20 DM umgerechnet bis auf ca. 150.- DM hochgeschaukelt...................
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15.05.2007, 19:17 #8
Nein - eine Anonymverfügung ist anonym. Mehr ist es nicht. Du wirst - wenn Du die Anoymverfügung nicht zahlst (innerhalb von 14 Tagen), eine Aufforderung bekommen, den Lenker zu nennen (du bist ja nicht selber gefahren!!!). Thats all.
Dann verlangst Du, dass die österreichische Polizei ein Foto des Lenkers schickt (Du kannst Dich ja nicht mehr erinnern, wer gefahren ist). Da das die österreichische Polizei nicht kann, wird das Verfahren eingestellt.
Thats all - trust me!Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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15.05.2007, 19:18 #9Original von ameisenpo
Original von Vanessa
Original von Gertschi
Vergiss es - einfach wegwerfen.
Es ist unfair - aber wenn ich in Deutschland zu schnell, wird das in Ö eingetrieben - umgekehrt nicht. Sicher! Gut für Dich!
Mein Parkverstoß damals hatte sich von ca. 20 DM umgerechnet bis auf ca. 150.- DM hochgeschaukelt...................Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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15.05.2007, 19:18 #10
Lohnt sich der Stress ????
Ich hab so'n Teil aus Belgien mal hartnäckig ignoriert, da kam dann irgendwann ein Wisch, dass ich in Abwesenheit zu 45 Tagen Knast verurteilt worden bin.
Ist mittlerweile 12 Jahre her, aber ich leg's immer noch nicht drauf an in Belgien mal angehalten zu werden. Ich bin jedesmal froh, wenn ich wieder raus bin aus dem Land.
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15.05.2007, 19:22 #11
Zahl die Wurst und fertig. Zu schnell ist zu schnell, was solls denn.
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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15.05.2007, 19:25 #12Original von Donluigi
Zahl die Wurst und fertig. Zu schnell ist zu schnell, was solls denn.Gruß,
Michi
If the government says you don`t need a gun......buy two!
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15.05.2007, 19:25 #13
Der springende Punkt an der Sache ist, das Du der Fahrzeughalter nicht gleich der Fahrer ist. (geht ja garnicht - in dem Fall ist ja der Fahrzgeuhalter eine jur. Person).
Du willst ja helfen - aber kannst nicht, da die österreichische Polizei kein Foto hat. In Österreich wird nur von hinten geblitzt!!!
Glaub mir!Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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15.05.2007, 19:28 #14Original von Gertschi
Der springende Punkt an der Sache ist, das Du der Fahrzeughalter nicht gleich der Fahrer ist. (geht ja garnicht - in dem Fall ist ja der Fahrzgeuhalter eine jur. Person).
Du willst ja helfen - aber kannst nicht, da die österreichische Polizei kein Foto hat. In Österreich wird nur von hinten geblitzt!!!
Glaub mir!Gruß,
Michi
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15.05.2007, 19:47 #15
- Registriert seit
- 24.08.2006
- Beiträge
- 11.439
Original von Vanessa
Original von Donluigi
Zahl die Wurst und fertig. Zu schnell ist zu schnell, was solls denn.In DE Land hätteste "Vanessa, 1 Point" gehört, es gilt aber immer das Gesetz des Landes in dem Du Dich befindest! Besser so, glaub mir! Stell Dir vor Du würdet aus versehen einen der letzten Schrumpfkopfpolynesier beleidigen, der gerade auf Deutschland Besuch ist.....und der würde nach der Schrumpfung Vanessas sagen "...aber in meinem Heimatland wäre dafür nur eine Strafziege fällig gewesen" :twisted:
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15.05.2007, 19:51 #16
Nächster Thread in 3 Jahren.
Heute durfte ich das Internet mal wieder benutzen.
Grüße aus dem Gefängnis in Wels Eure Vanessa
70 Euro und hier über Uhren reden die wesentlich teurer sind.
Bist Du zu schnell gefahren-Ja!
In D müßtest Du nicht nur zahlen sondern hättest noch 3 Punkte mehr in Flensburg und eventuell 1 Monat Fahrverbot.
Also folge dem Rat vom Don
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15.05.2007, 20:38 #17
Bei mir kam irgendwann 2Jaher später der Gerichtsvollzieher und nahm mein Geld mit...
Gruss Mario
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15.05.2007, 20:50 #18Original von Vanessa
Original von Gertschi
Der springende Punkt an der Sache ist, das Du der Fahrzeughalter nicht gleich der Fahrer ist. (geht ja garnicht - in dem Fall ist ja der Fahrzgeuhalter eine jur. Person).
Du willst ja helfen - aber kannst nicht, da die österreichische Polizei kein Foto hat. In Österreich wird nur von hinten geblitzt!!!
Glaub mir!Gertschi
Schalalalalalalalaaaaaaaaaaaaaa
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15.05.2007, 21:36 #19
Deutschland und Österreich haben ein Rechtshilfeabkommen.
Dies bedeutet das Bussgeld wird mit allen Zwangsmassnahmen eingetrieben.
Was viele nicht wissen im Rahmen der EU haben sich alle Mitgliedsstatten verpflichtet Bussgelder grenzüberschreitend einzutreiben.
Von daher, es schmerzt sicher aber 70 Euro zahlen und gut, gerade im Hinblick auf Dein Eingangspost.Alles Gute
Torsten
"Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
Harold Pinter, britischer Schriftsteller
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15.05.2007, 22:26 #20Original von artbroker
Nächster Thread in 3 Jahren.
Heute durfte ich das Internet mal wieder benutzen.
Grüße aus dem Gefängnis in Wels Eure Vanessa
70 Euro und hier über Uhren reden die wesentlich teurer sind.
Bist Du zu schnell gefahren-Ja!
In D müßtest Du nicht nur zahlen sondern hättest noch 3 Punkte mehr in Flensburg und eventuell 1 Monat Fahrverbot.
Also folge dem Rat vom Donallerdings kassiere ich für 24 zu schnell auf der AB in D kein Fahrverbot und auch keine Strafe mit 70 Öcken...ich werde mal hirnen, ob mir eventueller Stress das wert ist...
Gruß,
Michi
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