an die Daten kommt Mann auch so; Bei Domainnamen ist es so, daß es nach Registrierung geht. Wer zuerst da ist, der ist zuerst da. Nur mal meine Meinung.
Thomas
the nonbeliever
Ergebnis 1 bis 20 von 32
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29.04.2007, 21:13 #1
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Markenrechtsverletzung domainname
kennt sich jemand mit domains aus? Habe mal vor einiger Zeit eine Domain reserviert, welche eine bekannte Automarke beinhaltet- dachte die wurde von denen vergessen zu registrieren und ich hab sie genommen- so wie rolls-royce.de.com und hab sie ins sale getan. Das war vor nem halben Jahr einfach aus Langeweile und seitdem vergessn. Nun bekam ich heut ne email, da will die wer für gutes Geld kaufen- nun begann ich erstmal nachzuforschen, ob das alles so geht- und erschrak! Kann das nen getarnter Anwalt sein, welcher mich auf Markenrechtsverletzung verklagen will und so an meine Adressdaten kommen will? Das ist es doch oder? Ich wusste davon nix, habs grad ergoogelt- schützt aber nicht und so werd ich morgen sofort die Domain löschen/kündigen. Gute Idee, beste Lösung oder wer hat da nen Tip?
lg michi
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29.04.2007, 21:17 #2webberGast
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29.04.2007, 21:19 #3
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Die Daten bekommt er so oder so...
Also kannste's auch verkaufenViele Grüße,
Eiko.
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29.04.2007, 21:28 #4webberGast
guck mal hier:
http://www.juraforum.de/forum/archiv...firmenname-ist
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29.04.2007, 21:36 #5Original von webber
an die Daten kommt Mann auch soGruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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29.04.2007, 21:41 #6
sag mal an, was die rüberwachsen lassen wollen.
nur so aus interesse"Gott gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden."
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29.04.2007, 21:42 #7
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Themenstarter
Danke Euch... -ich hab mit dem Namen geschäftlich u. privat gar nichts am Hut, geschweige denn ne Internetseite darauf erstellt- einfach registriert und ins sale getan...-hm, dumm gelaufen- dann wäre es Namensrechtverletzung... was tun sprach Zeus?
lg michi
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29.04.2007, 21:44 #8webberGast
Abmelden und fertisch.........Wenn Du niemals damit online gegangen bist haste auch keine Verletzung ....
thomas
the nonbeliever
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29.04.2007, 21:50 #9ehemaliges mitgliedGast
Preis aushandeln........
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29.04.2007, 21:53 #10
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Also entweder Du hast schon verstoßen oder nicht...
Der Markeninhaber kann natürlich auf Freigabe klagen, aber wenn er sie schon gekauft hat, ist das ziemlich witzlos.
Und anscheinend hast Du die Domain ja auch nicht schädigend in der Vergangenheit eingesetzt, wo Dich eine Freigabe jetzt aber auch nicht rausreißen würde.
Ich seh da im Moment keinen Grund, einem Deal aus dem Weg zu gehen...Viele Grüße,
Eiko.
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29.04.2007, 22:12 #11ehemaliges mitgliedGast
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29.04.2007, 22:34 #12
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Du kannst sagen du hättest ein Markenforum geplant und schon Vorarbeiten geleistet. Wenn sie doch bitte mindestens diese 300 Arbeitsstunden vergüten dann ist ok.
Gruss aus der Schweiz
Luigi
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29.04.2007, 22:37 #13webberGast
Dreihundert Stunden mal 80 Euro macht auf meinem Rechner 24.000,- Euro
Mhhhh. Irgenwas mach ich verkehrt in meinem Leben. Aber was kannd as nur sein ???
thomas
the nonbeliever
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29.04.2007, 22:46 #14
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Themenstarter
Original von chess77
Also entweder Du hast schon verstoßen oder nicht...
ebenhab ich mit der Registrierung der domain verstoßen (gg was?) oder/bzw und verstoß ich nun bei Verkauf (nochmal; Handel?)Der Markeninhaber kann natürlich auf Freigabe klagen, aber wenn er sie schon gekauft hat, ist das ziemlich witzlos.
ja das kann er- hat er bis jetzt noch nicht (puh- das wird nämlich wohl teuer)Und anscheinend hast Du die Domain ja auch nicht schädigend in der Vergangenheit eingesetzt, wo Dich eine Freigabe jetzt aber auch nicht rausreißen würde.
nein, nur reg. und in verkauf rein, fertig
Ich seh da im Moment keinen Grund, einem Deal aus dem Weg zu gehen...
...da brauchts wohl an Juristen was?lg michi
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29.04.2007, 22:53 #15webberGast
Wozu ? Ist ein Schaden nachweisbar ? Die bloße Verletzung hat noch keine Bedeutung, sondern der Schaden muß nachgewiesen werden und der geht aus all dem Geschreibenen nicht hervor.
thomas
the nonbeliever
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29.04.2007, 22:57 #16ehemaliges mitgliedGastOriginal von webber
Wozu ? Ist ein Schaden nachweisbar ? Die bloße Verletzung hat noch keine Bedeutung, sondern der Schaden muß nachgewiesen werden und der geht aus all dem Geschreibenen nicht hervor.
thomas
the nonbeliever
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29.04.2007, 22:59 #17
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Na wenn es der Markeninhaber ist, wird er sich doch wohl als solches zu erkennen geben?! Dann kannst Du es ja immer noch einfach schenken.
Ich würde da mal unverbindlich das Verhandeln anfangen und schauen, wie sich der Interessent verhält.
Ist es eine .de - Domain? Ansonsten ist ja vermutlich nicht mal deutsches Recht anzuwenden...Viele Grüße,
Eiko.
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29.04.2007, 23:01 #18
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Themenstarter
so?...-also kann nicht in Zukunft überraschend ein Schreiben eines Anwaltes der Firma xxx mit einer Abtretungsklage und Bußgeldzahlens oder sowas ähnliches kommen wg. Namensrechte Dritter bla bla... hab ich gegoogelt- heutzutage fragt man scheints nicht mehr nur freundlich oder weist drauf hin-
lg michi
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29.04.2007, 23:03 #19ehemaliges mitgliedGast
Ne die werden sich mit ner Schachtel Pralinen bedanken...
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29.04.2007, 23:06 #20
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...dein Tip?
lg michi
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