Rolex muss nun im weiteren Verfahren nachweisen, dass

1. die jeweiligen Anbieter der Fakes im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben,

2. dieser geschäftliche Verkehr der Anbieter für e-bay eindeutig feststellbar war,

3. für e-bay die Fakes eindeutig als solche erkennbar gewesen sein müssen, so dass e-bay eineutig von einer Markenverletzung ausgehen musste.


Derartige Nachweise, die auch das Gericht überzeugen müssen, werden nicht leicht zu erbringen sein. E-bay wird immer behaupten, dass nur ein geschulter Uhrmachermeister eine Fälschung vom Original hätte unterscheiden können, zu mal es sich in der Bucht um Fotos handelt. Auch treten viele Anbieter als Privatpersonen auf.


Ich bin mal auf den Fortgang gespannt...