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06.02.2007, 11:29 #1
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Rechnung von Lebensberatungs Dingsbums
Hier hat mal einer im forum so nen link gepostet mit so einem fragebogen zur lebenserwartung. wo man alle möglichen fragen beantworten muss und dann soll man ein resultat kriegen.
das hab ich mal ausgefüllt weil mich meine lebenserwartung interessiert hat.
habe ich aber während des ausfüllens abgebrochen weil mir die fragerei nach meinen daten zu blöd war.
Jetzt krieg ich per email aine rechnung aus der schweiz von 59 euro.
was soll ixh tun ??
karli
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06.02.2007, 11:31 #2
RE: Rechnung von Lebensberatungs Dingsbums
Gruß
Ibi
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06.02.2007, 11:31 #3
Bedank dich beim Threadeinsteller
Beste Grüße, Tobias
Orange Banane Apfel
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06.02.2007, 11:34 #4
hoffentlich hast Du Deine Anschrift noch nicht angegeben.....
Gruß
Stefan
Im Knast bringt es nichts, mit dem Rücken zur Wand zu liegen, wenn man mit offenem Mund schläft
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06.02.2007, 11:35 #5
ignorieren, lt. irgendeiner doku (bizz??) ist die seite abzocke.
da der akzeptieren-button vor den agbs steht, ist das nicht rechtskräftig.mfg Christoph
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06.02.2007, 11:35 #6
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schau mal hier bei Kabel1
war ein Bericht über diese unredliche Masche....Gruß
Heiko
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06.02.2007, 11:36 #7
Über die Firma wurde neulich auch im TV berichtet.
http://www.kabeleins.de/doku_reporta.../themen/05659/
Am besten, Du liest Dich hier mal ein:
www.vz-bw.de/lebensprognoseGruß Percy
"Ferner wird hier auch auf Ihrem Profil sehr viel Diversität benötigt."
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06.02.2007, 11:39 #8StefanSGast
Karli,
hast ne PN dazu bekommen, möchte das lieber nicht öffentlich posten.
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06.02.2007, 13:27 #9
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ignorieren, da kommt nix. hab das auch schon hinter mir
Beste Grüße
Johann
I'm not calling you a liar but....I can't think of a way to finish that sentence.
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23.03.2007, 18:38 #10
Wie schonmal gepostet hat mein Neffe (10 Jahre) ebenfalls den Abzock-Link angeklickt.
Heute kam ein weiterer Brief der "Deutschen Inkassostelle" mit der Aufforderung die ausstehende Rechnung zu begleichen. Anderenfalls werde man der "Mandantin" empfehlen rechtl. Schritte einzuleiten.
Auf einer zweiten Seite wird dann hochgerechnet welche Kosten im Falle eines Gerichtsverfahren auf uns zukommen können (imho alles Panikmache).
Was sagen die Experten? Hat sonst noch jemand - der den Schwachsinn angeklickt hat - die Sache bis zum Ende ausgereizt?
Als jur. Laie tendiere ich dazu einfach weiterhin die Ohren steifzuhalten.
Habe irgendwo mal gelesen dass die Bedingungen und Kosten der Lebensprognose erst nach einem Bestätigungsbutton aufgeführt sind und die Sache daher letztendlich nicht bindend ist.
Martin
"Whatever you do, don't congratulate yourself too much."
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23.03.2007, 18:52 #11
vertrau mir.... einfach in den mist werfen oder zu anzeige bringen
Zucht & Ordnung! 180
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23.03.2007, 20:46 #12
RE: Rechnung von Lebensberatungs Dingsbums
Hallo Karli,
dieses Thema haben wir schon ausführlich diskutiert, weil ich selber betroffen bin.
Ich kann die nur raten, unter Google zu suchen. Da gibt es ein vorgedrucktes Kündigungsformular einer Verbraucherzentrale mit allen § des BGB.
Ich habe auch eine Rechnung bekommen, diesen Brief aber nicht aufgemacht sondern mit dem Vermerk "Annahme verweigert" wieder in den Briefkasten geworfen.
Überdies vertritt Dich Deine Rechtsschutzversicherung (wenn Du eine hast), wenn es tatsächlich erst werden sollte.
Aber genau wie die Kollegen schon schreiben, einfach ignorieren. Ansonsten muss Du Dich einmal über diese Betrü... im Internet kundig machen, Material findest Du satt.
Gruß ManfredEin Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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24.03.2007, 13:30 #13
RE: Rechnung von Lebensberatungs Dingsbums
Hallo Karli,
hier das Schreiben aus dem Internet für die Lebenshilfe (eventuell auch für andere Member).
Gruß Manfred
[/URL][/IMG]
Ein Mann mit weißen Haaren ist wie ein Haus, auf dessen Dach Schnee liegt. Das beweist aber noch lange nicht, dass im Herd kein Feuer brennt.
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24.03.2007, 13:54 #14
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Und hier der Link zu dem Blog, was gegen den Verein mittlerweile unternommen wird:
http://www.trueten.de/archives/744-N...sprognose.html
Und das der Text vom Bild von oben durch die OCR gejagt (Kopieren ist besser als Abtippen)
Serviceleistung - Sittenwidrigkeit
Sehr geehrte Damen und Herren, ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom............................. in dem Sie einen Betrag von.......... Euro für eine Serviceleistung verlangen. Ich bin jedoch nicht bereit, Ihre Forderung zu begleichen. Nach meiner Überzeugung habe ich keinen gültigen Vertrag mit Ihnen geschlossen. Ihr Angebot zielt zudem auf eine Leistung ab, die in der behaupteten Form überhaupt nicht erbracht werden kann. Damit nutzen Sie die geschäftliche Unerfahrenheit Ihrer potentiellen Kunden aus. Eine solche Vereinbarung ist daher gemäß § 138 BGB sittenwidrig und damit der von Ihnen behauptete Vertrag nichtig. In diesem Zusammenhang verweise ich auf ein Urteil des Landgerichtes München I. AZ 30 S 10495/06. Danach ist eine Zahlung nicht zu leisten, wenn die Erbringung einer Leistung objektiv nicht möglich ist. Das trifft auch auf Ihr Angebot zu. Hilfsweise widerrufe und kündige ich den Ihrer Meinung nach bestehenden Vertrag und fechte ihn zusätzlich hilfsweise wegen arglistiger Täuschung gemäß § 123 BGB an. Außerdem erkläre ich auch vorsorglich die Anfechtung wegen Irrtums über den Inhalt der abgegebenen Willenserklärungen. Ich gehe davon aus, dass die Angelegenheit erledigt ist und bitte Sie um eine entsprechende schriftliche Bestätigung. Mit freundlichen Grüßen
Peter
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24.03.2007, 21:22 #15
ignorieren.
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25.03.2007, 13:06 #16
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- 26.06.2005
- Beiträge
- 11.563
persönlich hinfahren und den jungs nen satz warm ohren verpassen
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01.04.2007, 12:39 #17
für m.
"Gott gebe mir die Gelassenheit Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann. Den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann und die Weisheit das Eine vom Anderen zu unterscheiden."
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01.04.2007, 12:54 #18ehemaliges mitgliedGast
und vor allem: nicht im Traum daran denken, ernsthaft zu zahlen.......
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04.04.2007, 08:48 #19
- Registriert seit
- 25.10.2005
- Beiträge
- 920
Nix tun !! Und nicht einschüchtern lassen !!
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04.04.2007, 08:57 #20
Wir haben´s bis zur letzten Mahnung durch das Inkassobüro geschafft und warten jetzt schon seit zwei Monaten auf einen gerichtlichen Titel.
Machts wie Helmut Kohl in seinen guten Tagen, aussitzen!
Hammermäßig finde ich die Drohungen durch das Inkassobüro, von wegen Eintrag in das Jugendregister, wegen gefälschter Altersangabe durch meine Tochter.Gruß
Diethelm
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