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  1. #1
    Officially Certified Helldriver 2014 Avatar von Ingo.L
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    Vorsicht vor irischen Scheck's

    Hallo erstmal. Ich weiß ja nicht, ob Sie's schon wussten, aber
    gestern kam auf Sat1 ein Bericht über eine neue Internetabzocke.

    Konkret gings darum, das Waren aus dem Ausland gekauft werden und
    überbezahlt werden. Also Ware für 1500 Euro's gekauft und mit einem Scheck in Höhe von 7500 Euro bezahlt. Dann ruft der Käufer an und erklärt das es sich um ein Versehen handelt und möchte das wenn das Geld gutgeschrieben ist, die zuviel gezahlten 6000 Euro per Western Union zurückgezahlt werden.

    ABER: Irische Schecks können bis zu 70 Tagen widerrufen werden.

    D.h. auch wenn Ihr Uhren verkauft und diese werden mit einem irischen Scheck bezahlt und das Geld wird Eurem Konto erstmal gutgeschrieben, ist u.U. die Uhr und das Geld weg.


    Da im Privatfernsehen, aber meist nur ein Teil der Wahrheit erzählt wird,
    meine Frage: Sind hier Banker, die das bestätigen können ?

  2. #2
    ehemaliges mitglied
    Gast
    Die Methode findet auch häufig Anwendung auf dem Internet Automarkt.....Finger weg.....und Western Union = NoGo

    Und Vorsicht es geht nicht nur um irische Schecks, sondern auch andere, bei denen es sich nicht selten um sehr gute Totalfälschungen handelt. Diese fällt dann aber erst auf, wenn das deutsche Bankinstitut den Scheck im Ausland ziehen will.

  3. #3
    Endgegner Avatar von Donluigi
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    Zurücknehmbare Schecks, was soll der Scheiß denn?!? Was passiert denn, wenn der Scheck gut geschrieben wird und ich dann das Konto schließe?
    Beste Grüße, Tobias

    Orange Banane Apfel

  4. #4
    Gesperrter User
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    Original von Donluigi
    Zurücknehmbare Schecks, was soll der Scheiß denn?!? Was passiert denn, wenn der Scheck gut geschrieben wird und ich dann das Konto schließe?
    Schecks müssen erst "unwiderruflich" gutgeschrieben werden. Die Banken kennen die Fristen und stellen bei Kunden schlechter Bonität nicht vorher wertmässig gut. Wertmässige Gutstellung vor der Frist ist ein entgegenkommen der Bank, wenn Umsätze und Scheckaussteller die Bank das Risiko als gering einstuft. Leider nur das Risiko für die Bank, nicht für den solventen Kunden (Der die Zeche dann zahlen muss).

  5. #5
    PREMIUM MEMBER Avatar von Moonwalker
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    Die 70 Tage beziehen sich auf die mögliche Einlösezeit.
    20 Tage EU
    8 Tage D

    Scheck ist immer "unter Vorbehalt", sozusagen eine vorläufige Zahlungszusage.

    Ware gegen Cash, sonst nix.
    LG
    Günni

  6. #6
    Yacht-Master Avatar von Suerlänner
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    1.851
    Schecks nehme ich nur vom Finanzamt.
    Alles Gute

    Torsten

    "Viel mehr Menschen müssen mit dem geistigen Existenzminimum auskommen, als mit dem materiellen."
    Harold Pinter, britischer Schriftsteller

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